Das Versorgungswerk – das unbekannte Wesen

Gestern schrieb ich von den Versorgungswerk ehemaliger Vertriebsmitarbeiter der AachenMünchener.

Das Versorgungswerk ist jedoch keine Erfindung der AachenMünchener, sondern wird – teilweise unter anderer Bezeichnung – von vielen Vertrieben eingesetzt.

Unter anderem erhalten es auch einige Vermögensberater der Deutschen Vermögensberatung, die eine bestimmte Strukturstufe bei der DVAG erreicht haben. Die DVAG zahlt dann regelmäßig – je nach Erfolg des Vermögensberaters – in dafür vorgesehene“ Töpfe“, wie zum Beispiel eine Lebensversicherung bei der AachenMünchener.

Oft verpflichten sich Vermögensberater, dass diese Ansprüche bis zum Erreichen des 60. Lebensjahres an die deutsche Vermögensberatung abgetreten werden. Dies bedeutet, dass der Vermögensberater grundsätzlich bis dahin eine Auszahlung an sich nicht verlangen kann.

Ab der Stufe des Regionalgeschäftsstellenleiter bzw. Praxisstufe 2 kann es Zahlungen in eine Renten -,  Risikolebensversicherung und in eine Unfallversicherung geben, ab der Stufe Geschäftsstelle gibt es dann eine Aufbauversorgung, bestehend aus Leistungen in ein Investmentdepot.

Näheres ist auf mehrseitigen Versorgungsbedingungen geregelt.

Die Leistungen aus den Versorgungswerk verstehen sich als zweckmäßige soziale Absicherung, während jedoch einzelne Regelungen in den Versorgungsbedingungen Fragen aufwerfen.