Das neue Gesetz über die Honorarberatung

Das neue Gesetz über die Honorarberatung soll bald kommen. Aber vieles ist noch Augenwischerei.

Nach dem neuen Gesetz dürfen sich Finanzberater Honorarberater nennen, wenn sie sich die Vermitt­lung von Wert­papieren wie Zertifikaten, offenen oder geschlossenen Fonds ausschließ­lich durch ein Honorar vom Kunden bezahlen lassen. Die Honorarberatung soll nicht für Bauspar­verträge, Versicherungen, Kredite und Spar­produkte gelten. Der Versicherungswirtschaft ist es damit gelungen, durch diese künstliche Aufspaltung das alte und fragwürdige System der Provisionsberatung zu retten.

Der Bundesrat hat dem Gesetz zugestimmt.

Die Positionen von Opposition und Regierung liegen weit auseinander. SPD und Grüne wollen, dass der Honorarberater nicht nur – wie in dem Gesetzesentwurf vorgesehen – über Finanzanlagen beraten und vermitteln darf, sondern die ganze Produktpalette (einschließlich Versicherungen) anbieten kann.

Außerdem ist fraglich, ob allgemein Nettopolicen verpflichtend eingeführt werden soll. Dies verlangt Rot-Grün. In dem Fall könnte für jedes Produkt eine Alternative durch den Honorarberater angeboten werden.

Zurzeit befindet sich die Überarbeitung noch in den Kinderschuhen. Da es Nettopolicen nur eingeschränkt gibt, kann der Honorarberater eben auch nur begrenzt Produkte anbieten.

Es fehlt bisher auch jegliche Regelung über die Gebühren. Auch die Qualifikation des Honorarberaters soll bisher nur ungenügend geregelt worden sein. Man sollte lediglich über Marktübersicht verfügen. Der Honorarberater muss sich bei der jeweiligen Industrie-und Handelskammer eintragen lassen. Außerdem darf er nicht nebenbei Beratung auf Provisionsbasis anbieten.