Streit über die Höhe der Provisionen

Kann ein Vertrieb einseitig die Provisionshöhe ändern?

 

Ein großer Vertrieb stellt sich auf den Standpunkt, er könne durch ein Rundschreiben Provisionsbedingungen ändern. Eine solche Änderung wurde im Rahmen eines sogenannten Frankfurter Schnellbriefes bekannt gegeben.

 

In diesem Schnellbrief wurde Ende 2007 über das neue VVG informiert. Im weiteren Text wurde dann mitgeteilt: „Um die Provision im gewohnten Umfang bei Abschluss in voller Höhe ausgezahlt zu bekommen, werden sich die Provisionssätze geringfügig ändern. Künftig werden im Wesentlichen für Lebens- und Rentenversicherungsverträge 22 ‰ und für Risikoversicherungen 18 ‰ ausgezahlt.“

 

Gleichzeitig wurde ein Bonus für die Lebensversicherung erhöht. Zuvor wurde im Rahmen des VVG darüber berichtet, dass Abschlusskosten sich nunmehr auf 5 Versicherungsjahre verteilen sollen.

 

Der Berater musste dem Inhalt dieses Schreibens nicht zustimmen. Es war nicht einmal gewährleistet, ob dieser Brief zugeht.

 

Nun wird sich fragen, ob der Inhalt verbindlich ist. Sogar vor Gericht dürfte diese Frage interessant werden.