Welcher Vermögensberater saß am Steuer?

Kürzlich hatte ich vor dem Amtsgericht Kassel einen nicht alltäglichen Fall.

 

Einem Vermögensberater drohte der Führerscheinentzug, weil er zu schnell gefahren sein soll.

 

Normalerweise nehme ich solche Mandate nicht an. Weil es sich jedoch um einen schon lange von mir betreuten Vermögensberater geht, machte ich eine Ausnahme.

 

Auf dem Bild war jedoch nur ein „unscharfer“ Vermögensberater zu erkennen. Dies ließ der Fantasie freien Raum und der Bemerkung vor dem Gericht, es könnte ja sein Bruder mit dem Auto gefahren sein.

 

Diese Idee war bedenklich, zumal die Brüder in dem Tatzeitraum nicht allzu viel Kontakt hatten. Der Bruder war übrigens auch Vermögensberater. So musste das Gericht nur noch die Frage beantworten, welcher von den beiden Vermögensberatern denn nun den Verstoß begangen hatte.

 

Ein Gutachter brachte die – für uns alle – überraschende Aufklärung: Nicht der Vermögensberater, der beschuldigt wurde, soll gefahren sein. Gefahren sein könnte nur der andere, so der Gutachter.

 

Somit wurde der beschuldigte Vermögensberater frei gesprochen.

 

Gegen den anderen Vermögensberater war die Verfolgung bereits verjährt.

 

Wohl dem, der einen Bruder hat, der auch Vermögensberater ist.