Streit um die Provisionsvorschüsse

07.11.2013, Verhandlung vor dem Landesarbeitsgericht Halle.

 

Es geht um die Frage, ob Provisionsvorschüsse zurückgezahlt werden müssen.

 

Das Arbeitsgericht hatte zuvor entschieden, dass die Provisionen nicht zurückgezahlt werden müssten. Eine Provisionsklage, so wie sie hier vorlag, sei nicht einmal zulässig.

 

Dies sah das Landesarbeitsgericht jedoch anders.

 

Turbulent wurde es dann, als es um die Provisionsbedingungen ging. Der Vertrieb machte inzwischen von anderen Provisionsbedingungen gebraucht und behauptete diese als vertraglich vereinbart. Dies konnte jedoch widerlegt werden.

 

Die streitigen Verträge beliefen sich offensichtlich nicht in vollem Umfang auf den Änderungszeitraum, sodass es auf die Diskussionen, welche Provisionsbedingungen denn nun ausschlaggebend sind, nicht unbedingt ankommt.