Finanzprofis müsen bei Finanzprofi notarielle Schuldanerkenntnisse unterschreiben

Finanzprofi AG hat sich einen in der Finanzdienstleistungsbranche einmaligen Trick ausgedacht.

Die Unternehmen der Finanzdienstleistungsbranche zahlen üblicherweise an ihre Handelsvertreter Vorschüsse. Es gibt feste Vorschüsse über einen gewissen Zeitraum oder aber prozentuale Vorschüsse, wenn ein Versicherungsvertrag vermittelt wird.

Dies wird sowohl von den Vertrieb so gehandhabt wie auch von den Versicherungsgesellschaften. Lediglich bei den sogenannten Sachversicherungen werden erst dann die Provisionen gezahlt, wenn der Kunde die jeweiligen Beiträge leistet.

Die Welt der Finanzdienstleistung lebt also von den Vorschüssen.

Damit verbunden ist immer das Risiko, im Falle der Stornierung eines bereits zuvor ausgezahlten Vertrages, dass der Vorschuss nicht zurückgezahlt werden kann. Die Versicherungsgesellschaften und auch die Vertriebe tragen also das Insolvenzrisiko des Handelsvertreters.

Davon konnte die Finanzdienstleistungsbranche bisher gut leben. Dieses Risiko ist man gerne eingegangen. Die Gewinne waren stets viel höher als die überschaubaren Risiken.

Dennoch hat sich Finanzprofi AG jetzt etwas ganz Besonderes einfallen lassen: Nachdem man erfolgreich eine Gruppe von Vertrieblern von einem Konkurrenten hat abwerben können, drängte man diese gleich zu Beginn des Vertrages in sogenannte notarielle Schuldanerkenntnisse. Dies bedeutet, der Vertriebler musste sich – unabhängig vom Stand des Provisionskontos – einer erheblichen Schuld unterwerfen.

Das notarielle Schuldanerkenntnis ist ein Titel, aus dem jederzeit vollstreckt werden kann.

Dieser Vorfall ist in der Finanzdienstleistungsgeschichte sicher ein Ausnahmefall. Es wird vor dem Abschluss solcher notariellen Schuldanerkenntnisse dringend gewarnt.

Das notarielle Schuldanerkenntnis war nicht einmal an eine feste Ratenzahlung geknüpft oder an den Stand des Provisionskontos.