Strukturstreitigkeiten enden zuweilen in strafrechtlichen Vorwürfen

Einem höherrangigen Strukturmitarbeiter wurde vorgeworfen, eine Seminarpauschale jahrelang zu Unrecht erhoben zu haben. Er soll auch mit beruflichen Konsequenzen für die Handelsvertreter gedroht haben, wenn die Seminarpauschale nicht gezahlt würde.

Er bekam einen Strafbefehl wegen Betruges, legte dagegen Einspruch ein. Das Verfahren wurde gegen Zahlung einer Auflage eingestellt.

Einem weiteren ausgeschiedenen Berater wurde vorgeworfen, er habe Kundendaten mitgenommen und diese dazu genutzt, um weiterhin im gewerblichen Bereich damit Geschäfte zu machen. Dies sei ein Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetzt und er habe sich deshalb strafbar gemacht. Es wurde Strafanzeige erstattet.

Auch hier gab es einen Strafbefehl, gegen den Einspruch eingelegt wird. Die Staatsanwaltschaft hat „übersehen“, dass tatsächlich die Kundendaten nicht von dem Vertrieb kamen, sondern sie allenfalls den umgekehrten Weg nahmen. Sämtliche Kundendaten lagen den Beratern nämlich schon vorher vor.