Unverständliches Provisionswirrwarr

Ein Handelsvertreter verlangte die Auszahlung eines Betrages, der als Guthaben seinen Provisionskonto gutgeschrieben war.

Der Vertrieb antwortete:

„Wie Sie der beigefügten Aufstellung entnehmen können, übersteigt die Summe den noch der Provisionshaftung unterliegenen Provisionen (siehe Zeile „erforderliche Provisionsrückstellung“) das Guthaben auf dem Provisionsrückstellungskonto.

Erst wenn das Guthaben auf dem Provisionsrückstellungskonto das haftpflichtige Provisionsvolumen übersteigt (weil Haftungszeiten  – mindestens 24 Monate – einzelner Geschäfte abgelaufen sind) werden die Differenzbeträge fällig.

Diese Beträge buchen wir vorm Provisionsrückstellungskonto auf das Diskontkonto um. Sie können dann diese Umbuchungen der zugehörigen Provisionsabrechnungen entnehmen und den jeweils haftungsfrei gewordenen Betrag schriftlich und mit Angabe der gültigen Bankverbindung bei uns anfordern.

 

Mit freundlichen Grüßen“