Jemand pflegt zu verklagen?

Es ist schon allerhand. Das Landgericht Frankfurt am Main muss darüber entscheiden, ob die Handelskammer oder das „normale“ Landgericht für einen Rechtsstreit zuständig ist.

Die Beklagte, ein Vertrieb, wünschte die Abgabe an das Landgericht. Die Kammer für Handelssachen war über die Einwendungen des Vertriebes überrascht und schrieb: „An der Kaufmannseigenschaft der Klägerin bestehen prima facie keine Bedenken; die Beklagte selbst pflegt ihre Berater bei der Kammer für Handelssachen zu verklagen“. Bei dieser Formulierung gerät man schnell ins Grübeln. Aber vielleicht hat es das Gericht anders gemeint, als ich es verstanden hatte.