ADAC: Am Bedarf vorbei vermittelt

Meine Tochter ist 19. Als sie 17 war und sich um ihren Führerschein bemühte, wurde ihr bei der Fahrschule ein Antrag des ADAC untergejubelt.

Dort unterschrieb sie eine Mitgliedschaft, die befristet beitragsfrei ist. Die Befristung galt bis zu Beginn des 19. Lebensjahres.

Damals wurde der Antrag natürlich vergessen – wie das so ist bei Kindern. Jetzt plötzlich mit Beginn des 19. Lebensjahres bekommt meine Tochter Rechnungen, Erinnerungen und Mahnungen vom ADAC. Jetzt sandte man ihr sogar noch ein Päckchen zu, mit einer Nachnahme. Die Nachnahmegebühr war erstaunlicherweise genauso hoch wie der Mitgliedsbeitrag.

Wir haben das Päckchen nicht abgeholt. Der Inhalt dürfte kaum einen Mehrwert gehabt haben.

Sodann meldete ich mich als Anwalt beim ADAC und ließ meine Unzufriedenheit heraus:

1. Wie ist es möglich, dass man an einem Vertragsverhältnis festhält, obwohl man weiß, dass man mit einem beschränkt Geschäftsfähigen einen Vertrag geschlossen hat?

2. Für den Vertragsschluss mit einem Minderjährigen ist die Zustimmung der Eltern notwendig. Diese ist nicht erfolgt.

3. Wie ist es überhaupt möglich, ein Mitglied in einem Automobilclub zu versichern, wenn dies weder einen Führerschein noch ein Fahrzeug hat?

4. Wie ist es moralisch zu rechtfertigen, einem Minderjährigen einen Vertrag unterzujubeln, obgleich dieser bereits über die Police der Eltern in vollem Umfang mitversichert ist?

 

Ein Lob an den ADAC und den Vermittler, der es geschafft hat, am Bedarf des Kunden komplett vorbei zu vermitteln!