Gestern hü heute hopp

Die Finanzprofi AG aus Hattersheim wurde aufgefordert, einen Buchauszug zu erteilen.

Wir hatten ja schon einmal darüber geschrieben, dass die Finanzprofi zur Absicherung von Provisionsvorschüssen notarielle Schuldurkunden verlangte und daraus -hoppla hopp- vollstreckte.

Um die Provisionen dann nachvollziehen zu können, sollte eine Buchauszug her. Die Finanzprofi schrieb in einem Fall, dass man gern so etwas übersende. Da jedoch der Kollege Urlaub habe, müsse man das noch etwas verschieben. Ein Jahr später hatte man dann den Buchauszug verweigert, weil der Mitarbeiter gar kein Handelsvertreter sei und dieser nur einem solchen zustehe. Gestern hü, heute hopp.

Andere, die ebenso von der Zwangsvollstreckung betroffen waren, wollten auch einen Buchauszug. Auch dies wurde mit dem selben Argument abgelehnt. Logischerweise fragt sich jetzt, was die notarielle Schuldurkunde sollte.