Zum Unterhalt verdonnert

Ein Vermögensberater wurde kürzlich erstinstanzlich zur Zahlung von Kindesunterhalt verurteilt – obgleich er in dieser Zeit gar keine Einnahmen hatte.

Was war geschehen?

Der Vermögensberater hatte gekündigt. Er hatte eine längere Kündigungsfrist in seinem Vertrag vereinbart. Ab Ausspruch der Kündigung hatte er jedoch keine Provisionen mehr bekommen. Die Auszahlung der Provisionen wurde ihm verweigert.

Der Vertrieb erlaubte ihm einen kleinen Nebenjob. Damit konnte er zumindest seinen eigenen Lebensunterhalt decken. Zur Zahlung von Kindesunterhalt war er jedoch nicht in der Lage.

Das Familiengericht wollte ihm dies nicht abnehmen und unterstellt ihm, er müsse als Selbständiger dafür sorgen, dass Kindesunterhalt gezahlt wird. Er müsse auch dafür sorgen, dass er über entsprechende Einkünfte verfüge.

Wie dies der Vermögensberater jedoch anstellen sollte, hatte das Familiengericht nicht geschrieben.

Unterhalt und manch Vertrag vertragen sich eben nicht.