Führt Vereinsbeitritt zur Kündigung?

Nun wurde ich gefragt, ob es zur Kündigung führt, wenn man als Vermögensberater einem Verein beitritt, der sich für die Interessen von Vermögensberatern stark macht.

Allein die Fragestellung ist interessant. Hintergrund: Ein paar Vermögensberater der DVAG gründeten einen Verein, der sich für die Interessen der Handelsvertreter einsetzen soll. Angeblich soll es dabei schon zu Kündigungen gekommen sein.

Es ist eben anders als im Arbeitsrecht, wo der gewerkschaftlich organisierte Arbeitnehmer fast unkündbar ist. Der Handelsvertreter geniest diesen Schutz nicht.

Der Beitritt zu einem solchen Verein stellt sicher keinen Kündigungsgrund dar. Aber dennoch gibt es für den Handelsvertreter keinen Kündigungsschutz. Unter Beachtung der Kündigungsfrist ist eine Kündigung auch ohne Angabe von Gründen möglich.

Dem so gekündigten Handelsvertreter stehen mitunter Ansprüche zu. Bei Ausspruch einer Kündigung steht ihm vielleicht sogar der Ausgleichsanspruch zu, wie der BGH in zwei neueren Entscheidungen bestätigt hat.

Der Vereinsbeitritt als solcher ist im Übrigen sicher kein Grund für eine fristlose Kündigung.