Falschberatung wegen S&K endete mit Vergleich

Vor dem Landgericht Hildesheim gab es in einem Verfahren unter dem Aktenzeichen  6 O 230/13 einen Vergleich.

Der Kläger begehrte Schadenersatz, weil ihm eine Beteiligung an dem S&K Investment Fond angedreht wurde. S&K befindet sich bekanntlich in der Insolvenz. Die Namensgeber für die Kürzel S&K befinden sich in Haft.

Der Kläger fühlte sich falsch beraten, da er angeblich über das Risiko des Totalverlustes nicht hingewiesen worden sei. Im Verhandlungstermin einigte man sich auf eine Schadenersatzzahlung von 11.000,00 €.