Ergänzung Kfz

Die Berechnung des Ausgleichsanspruchs für Kfz-Versicherungen folgt demselben Schema. Es gelten allerdings drei Besonderheiten:

Im Kfz-Bereich sind übertragene Bestände bereits nach Ablauf von 10 Jahren seit der Übertragung voll berücksichtigungsfähig.

  • Der Prozentsatz für die Ermittlung des Ausgleichswertes beträgt 25 Prozent.
  • Der Faktor für die Tätigkeitsdauer maximal 2.