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2014Provisionen für den Honorarberater und Honorare für den Provisionsberater
Wenn ein neuer Paragraf etwas verbietet, heißt das noch lange nicht, dass der alte Paragraf etwas erlaubt – oder umgekehrt.
Bernd Mikosch von Fonds Professionell-Online hat sehr schön beschrieben, wie schwer sich die Gesetzgebung tun kann.
Das neue Honoraranlageberatungsgesetz schreibt 34h-Beratern (also Beratern nach § 34 GewO) vor, sich ausschließlich von ihren Kunden bezahlen zu lassen.
Und was ist mit den „alten“ 34f-Vermittlern? Wird ihnen jetzt verboten, Honorare in Rechnung zu stellen.
Nach einer Entscheidung des Bund-Länder-Ausschusses Gewerberecht dürfen die 34f-Vermittler beides. „Sie können daher deutlich flexibler agieren als die „waschechten“ Honorarberater, also auch Mischmodelle anbieten“, so Mikosch.