Rechtschutzversicherung muss bei handelsvertretertypischen Streitigkeiten nicht eintreten

Immer wieder werde ich von Vermögensberatern der DVAG gefragt, ob nicht die AdvoCard eine Deckung für eventuelle Streitigkeiten mit der Deutschen Vermögensberatung übernehmen würde.

Einem Vermögensberater, der dort kürzlich eine Anfrage vornahm, wurde folgendes mitgeteilt:

AdvoCard hilft in vielen Angelegenheiten. In der vorliegenden Situation ist es uns leider nicht möglich, Ihnen zu helfen. Sicher fragen Sie sich, aus welchem Grund.

 Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus firmenvertraglichen Schuldverhältnissen und dinglichen Rechten ist für Gewerbetreibende und freiberuflich Tätige nicht versichert.

 Versicherbar sind ausschließlich Streitigkeiten aus Schuldverhältnissen und dinglichen Rechten im privaten Bereich.“