Bausparkassen kündigen reihenweise Verträge

Viele Bausparkassen reagieren auf den schlechten Zinssatz.

Unter anderem kündigt die BHW Bausparkasse einen Bausparvertrag, der in Höhe von 41.483,67 € angespart wurde. Weitere Ansparungen fanden nur noch im Rahmen der Zinserträge statt. Die BHW kündigte mit dem Argument, dass Bausparen eine zielgerichtet Sparform sei. Das Ziel sei, nach Zuteilung ein Darlehen für eine wohnwirtschaftliche Verwendung zu erhalten. Sind die Voraussetzungen in der Sparphase erfüllt, erfolgt die Zuteilung des Bausparvertrages.

Die LBS Bayern, mit 2,1 Mio. Verträgen einer der größten Anbieter, kündigte inzwischen 26.000 Bausparvereinbarungen.

Die LBS Hessen-Thüringen (Bestand 800.000 Verträge) kündigte 4.500 Bausparern.

Die LBS Nord (Bestand 1,33 Mio. Verträge) kündigte seit 2014 rund 6.700 Verträge.

Die LBS Ost (Bestand 1,17 Mio. Bausparverträge) kündigte 1.800 Verträge.

Die LBS Rheinland Pfalz (Bestand 500.000 Bausparverträge) kündigte rund 1.000 Verträge.

Die LBS West (Bestand 2,6 Mio. Verträge) kündigte rund 11.500 Verträge.

Wüstenrot (Bestand: 3,5 Mio. Verträge) kündigte 30.000 Verträge.

Die Bausparkassen berufen sich auf § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB. Sie hätten demnach als Darlehensnehmerinnen ein ordentliches Kündigungsrecht, wenn ein Vertrag 10 Jahre zuteilungsreif war, der Kunde das Angebot mit Darlehen jedoch nicht in Anspruch genommen hat.

Die Rechtsprechung dazu hält sich bisher bedeckt. Eine Entscheidung aus dem Jahr 2014 des Landgerichtes Mainz vom 28.07.2014 (Aktenzeichen 5 O 1/14) gab der Bausparkasse Recht.