S&K Nachwehen

Am 30.03.2015 ging es vor dem Landgericht Frankfurt um die Frage, ob sich ein Vertrieb schadensersatzpflichtig gemacht hat.

Hintergrund ist, dass sich ein Kunde der Finanzprofi AG Anteile der Deutsche Sachwert Emissionshaus (DSH) vermitteln ließ.

Es ging um einen Darlehensbetrag in Höhe von 15.000 € mit einer versprochenen Verzinsung von 5,5 %. Im April 2013 wurde der Kunde darüber informiert, dass die DSH insolvent sei. Gleichzeitig waren auch die Emissionshäuser United Investors, Asset Trust AG insolvent.

Die Emissionshäuser haben eng mit der S & K – Gruppe zusammengearbeitet. Die Immobiliengruppe S & K, genannt nach ihren Inhabern Stephan S. und Jonas K., steht seit etwa 2 Jahren in den Schlagzeilen. Nach einer Großrazzia gegen S & K befinden sich die Herren S & K in Untersuchungshaft.

Tausende von Anlegern sollen geschädigt sein, viele Millionen Euro würde der Schaden betragen. Das Manager Magazin schieb am 20.01.2015  über teure Uhren, Maseratis, Muckis, Coctails, bezahlte Frauen, Elefanten und Promis. Kurzum: Die Deutsche Antwort auf „The Wolf of Wall Street“.

Es sollen 140 Verdächtige, 150 Unternehmen und 2.200 von S & K gehaltene Bankkonten gegeben haben.

Da von DSH und von S & K nichts mehr zu holen ist, ist nun die Frage, in wie fern der vermittelnde Vertrieb herangezogen werdenden kann. Im Juli 2014 neigte das Landgericht Cottbus dazu, einen Anspruch zu erkennen, weil die Finanzprofi AG in einem Interessenskonflikt stehen würde. Schließlich sei seinerzeit der Aufsichtsratssitz bei der Finanzprofi AG von Herrn Jonas K. eingenommen.