Schadenersatzansprüche gegen Freistaat Bayern

Kürzlich hatte ich meinen Unmut gegen einen vom Oberlandesgericht München abgesagten Gerichtstermin geäußert.

Von der Abladung eines Gerichtstermins erfuhr ich erst, als ich unmittelbar vor der Tür des Gerichtes stand. Auf Nachfragen, warum ich denn keinen Bescheid bekäme, bekam ich die Antwort: Oh, das liegt wohl am Poststreik.

Meinen Unmut gab ich an das OLG in schriftlicher Form weiter, Jetzt wird geprüft, ob mir wegen verspätetem Zugangs der Terminverschiebung Schadenersatzansprüche gegen den Freistaat Bayern zustehen. Es wird ermittelt. Immerhin.

Viele Grüße aus Bayern.