Abwerbeoffensive

Gestern gab es vor dem Landgericht eine umfangreiche Beweisaufnahme. Thema war unter anderem, dass zwei Vermögensberater abgeworben werden sollten.

Dies stellte ein Vermögensberater als Zeuge so dar, dass ein abwerbender Vertrieb, ein Strukturvertrieb aus Dresden mit Makleranbindung, ein Rundumpaket anbot. Lange Kündigungsfristen könnten umgangen werden. Man könne als Tippgeber arbeiten, ohne dass dies dem alten Vertrieb auffalle. Außerdem gebe es eine  juristische Hilfe zu einem geringen Pauschalhonorar der „besten Kanzlei Deutschlands“. Die würden dann für den Vermögensberater fristlos kündigen.

Der Makler, der dieses Angebot so abgegeben haben soll, war auch als Zeuge geladen. Er erschien vor Gericht aber nicht – wohl aus gutem Grunde.