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2016Aus dem Gerichtssaal
Das Landgericht Frankfurt wird in Kürze darüber zu entscheiden haben, ob die fristlose Kündigung gegenüber einem Vermögensberater wirksam ist. Vorab erfolgte kürzlich eine sehr umfangreiche Beweisaufnahme. Zwei Vermögensberatern wurde vorgeworfen, Provisionsmanipulationen begangen zu haben. Es ging um Verträge, die ohne Rechtsbindungswillen des Kunden geschlossen wurden und um den Austausch des an sich zuständigen Beraters. Das Gericht meinte, für den Ausspruch einer fristlosen Kündigung käme es möglicherweise nicht einmal darauf an, ob ein Betrug begangen wurde. Allein ein gewisses manipulatives Verhalten würde evtl. schon für eine fristlose Kündigung genügen.
Eine Abmahnung hat es zuvor nicht gegeben.
Sollte das Gericht tatsächlich so entscheiden, würde es die Messlatte für jegliche Art von fristlosen Kündigung sehr niedrig legen.