Anwaltliches Kauderwelsch

Einige Schriftsätze, und auch die, die diese lesen müssen, leiden häufig unter typisch anwaltlichem Kauderwelsch.

Was war geschehen?

Die Santanderbank hatte wegen eines Programmierungsfehlers einen gekündigten Kredit in der Schufa eintragen lassen. Daraufhin kam es zu einer Kündigung des Onlinekontos bei der Frankfurter Sparkasse. Die Kosten dafür und die Kosten für eine neue Schufaauskunft wurden dann als Schadenersatzklage gegen Santander eingeklagt. Die Schufaauskunft kostet online 9,95 €. Dies war u.a. Gegenstand der Klage.

Die Santander wehrt sich gegen diese Zahlung und meint, dass die Schufaauskunft auch hätte kostenlos eingeholt werden können.

Dies begründet sie mit einem Winkelsatz, dessen anwaltliche Übersetzung an die Mandantschaft ins Hochdeutsch die Kosten der Schufaauskunft bei Weitem übersteigt. Santander lässt dazu schreiben: „Das Handeln der Beklagten war für die Einholung kostenpflichtiger Auskünfte durch die Klägerin nicht ursächlich.“

Anwaltliches Kauderwelsch sagt der Mandant. Juristisch korrekt sagt sein Anwalt. Juristisch aber völlig unnötig sagt der erfahrene Anwalt.