Den Negerkuss gibt es nicht mehr

Ein bloggender Anwaltskollege hatte gestern auf Jurablog über einen nicht alltäglichen Fall berichtet.

Das Arbeitsgericht Frankfurt hatte am 13.07.2016 unter dem Aktenzeichen 15 CA 1744/16 ein Urteil zu fällen.

Ein Mitarbeiter des Reisekonzerns Thomas Cook besuchte die Kantine und bestellte … einen Negerkuss – bei einer aus Kamerun stammenden Frau. Sie fand es nicht witzig und fühlte sich diskriminiert, worauf der Mitarbeiter außerordentlich und fristlos entlassen wurde.

Da der Mitarbeiter seit mehr als 10 Jahren ohne Beanstandungen für die Reisefirma tätig war, wurde die Kündigung für unwirksam erklärt.

Es heißt übrigens heutzutage nicht mehr Negerkuss, sondern Schokoladenschaumkuss oder einfach Schaumkuss, auch nicht mit oder ohne Migrationshintergrund, wie ich kürzlich erfuhr. Negerkuss und Mohrenkopf gibt es nicht mehr.