Die Amtssprache ist deutsch – Neue Produktinformationsblätter für die Riesterrente

Produktinformationsblätter erhalten einen neuen gesetzlichen Outfit. Das Bundesfinanzministerium hat Muster-Produktinformationsblätter für Riester- und Rürup-Produkte veröffentlicht. Es empfiehlt sich, die bisher verwendeten Muster anzupassen.

Hier ein paar Vorgaben:

„Einzutragen ist der über die geplante Laufzeit eingezahlte Gesamtbeitrag in Euro (ohne Zulagen), kaufmännisch auf volle Eurobeträge gerundet.“

„Einzutragen sind die gesamten geplanten staatlichen Zulagen in Euro, kaufmännisch auf volle Eurobeträge gerundet. In einem Klammerzusatz nach „+staatliche Zulagen“ sind die Kinderzulagen separat nach einem „+“-Zeichen in Euro auszuweisen. Bei Personen ohne Kinderzulage ist dort „0Euro“ anzugeben. Beispiel: „(4.620 + 0 Euro Kinder)“.

„Für einen neuen Vertrag können erneut Abschluss- und Vertriebskosten anfallen….  Bei der Berechnung der Effektivkosten wurden für den dargestellten Vertragsverlauf renditemindernde Größen berücksichtigt, die sich auf die Höhe des Kapitals zu Beginn der Auszahlungsphase auswirken. Dies sind insbesondere die Kosten der Ansparphase, ohne Berücksichtigung von Zusatzabsicherungen. Eine beispielhafte Wertentwicklung von X,XX% wird durch die renditemindernden Größen von Y,YY Prozentpunkten auf eine Effektivrendite von Z,ZZ % verringert.“

Ganz wichtig erscheint dem Gesetzgeber folgender Hinweis:

„Das Produktinformationsblatt ist in deutscher, allgemein verständlicher Sprache abzufassen.  Es muss eindeutig und darf nicht irreführend sein. Werbende Inhalte sind in einem Produktinformationsblatt generell unzulässig.“

Vielleicht sollte dies in Zukunft auch für Urteile gelten. Ein Musterinformationsblatt für das Abfassen von Urteilen mit der Einleitung „Die Amtssprache ist deutsch“ wäre doch mal diskutabel.