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2017Neuigkeiten im neuen Vertrag
Kaum wurde der neue Vermögensberatervertrag versandt, wurden auch gleich die ersten Gerüchte verbreitet. Um Aufklärung zu bieten, sollen einzelne Neuigkeiten im neuen Vermögensberatervertrag vorgestellt werden.
Der neue Vertrag wurde inzwischen an einige Vermögensberater zur Unterschrift versandt.
Hier nun die Änderungen zum Thema Schulungen und Nutzung der EDV:
Unter Ziffer III Nr. 5 verpflichtet sich der Vermögensberater im neuen Vertrag „zu unterstützenden Maßnahmen für alle hauptberuflichen Karrierrestufen in Form erfolgreicher Teilnahme an der Fachausbildung zum zertifizierten Vermögensberater, aktiven Mitwirkung am Vermittlungsprozess usw.
Im alten Vertrag war lediglich allgemein die Rede davon, dass ein Vermögensberater die ihm unterstellten anderen Berater gewinnt, schult und führt und damit seine Vermittlungserfolge optimiert.
Neu ist im Vermögensberatervertrag 2017 geregelt, dass „für die Kommunikation mit Kunden, anderen Vermögensberatern, den Produktpartnern und der Gesellschaft, stellt die Gesellschaft ihren Vermögensberatern ein IT-System zum Empfangen und Versenden von elektronischer Post (personalisierte Email-Adresse) zur Verfügung. Der Vermögensberater ist verpflichtet, das von der Gesellschaft bereitgestellte IT-System beim elektronischen Kontakt mit Kunden, Vermögensberatern, Produktpartnern und der Gesellschaft zu nutzen, insbesondere um sicherzustellen, dass Informationspflichten und Mindeststandarts für IT- Sicherheit und Datenschutz erfüllt werden können. Er ist verpflichtet, sich stets über die neuesten und aktuellsten Mitteilungen der Gesellschaft im Internet zu informieren und diese abzurufen. Eine Nutzung von anderen IT-Systemen im Zusammenhang mit diesem Vertrag zum Empfang und Versand von elektronischer Post ist untersagt, sofern von der Gesellschaft nicht ausdrücklich gestattet.
Im alten Vertrag hieß es noch: „Um eine möglichst schnelle und kostengünstige Kommunikation mit und unter ihren Außendienstmitarbeitern zu ermöglichen, stellt die Gesellschaft für diesen Zweck ihr bundesweites EDV-Netzwerk kostenlos zur Verfügung, zu dessen Nutzung der Vermögensberater verpflichtet ist. Hierzu wird jedem Vermögensberater von der Gesellschaft zur ausschließlichen Nutzung eine individuelle Email-Adresse zugewiesen.“ Das Wort kostenlos ist im neuen Vertrag nicht mehr vorgesehen.