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2017Soll man jetzt Whatsapp ausschalten?
Das Amtsgericht Bad Hersfeld hat entschieden, dass die Nutzung von Whatsapp gegen das Datenschutzrecht verstößt.
WhatsApp zeichnet sich dadurch aus, dass mit der Nutzung Zugang zum abgespeicherten Telefonbuch des jeweiligen Handybenutzers erfolgt.
Whatsapp kann auf sämtliche Daten im Telefonbuch zurückgreifen.
Wenn dafür die „abgespeicherte“ Person keine Einwilligung erteilt hat, ist dies unter den Gesichtspunkten des Datenschutzes rechtswidrig. Nach der Auffassung des Amtsgerichtes Bad Hersfeld wäre dies dann rechtswidrig.
Im Internet wird nunmehr gemunkelt, ob dies zu einer Abmahnwelle führen kann.
Abmahnen kann jedoch nur derjenige, der beweisen kann, dass er von der whatsapp-Nutzung eines anderen betroffen ist. Diesen Nachweis kann man in der Regel nur dann leisten, wenn man selbst whatsapp nutzt. In dem Fall wäre dann der Abmahnende auch wieder abmahnfähig.
Jedenfalls ist anzuraten, andere, die nicht whatsapp betreiben, auch nicht darüber zu informieren. Dann dürfte das Risiko, abgemahnt zu werden, überschaubar sein.