Mach Schluss mit Deinem Versicherungsvertreter

Während gegen Check24 ein Zwangsvollstreckungsverfahren eingeleitet wurde, witzelt die Check24-Familie über Herrn Kaiser und wünscht ihm gute Heimfahrt nach Hamburg oder Mannheimer.

Man habe das Landgericht München angerufen, heißt es so schön in den Presseberichten, wie z.B. in Pfefferminzia. Um einen Telefonanruf handelt es sich sicher nicht. Der BVK rügt, Check24 sei den Anordnungen im Urteil des OLG München nicht genügend nachgekommen.

Hier noch mal zur Erinnerung das komplette Urteil des OLG München vom 13.7.2016 zum Nachlesen.

Wenn jemand zur Zahlung verurteilt wird, kann man den Gerichtsvollzieher beauftragen, wenn nicht gezahlt wird. Bei einem Tun oder Unterlassen, zu dem jemand verurteilt wird, findet die Zwangsvollstreckung durch Beantragung eines Ordnungsgeldes statt. Dieses hat der BVK nun gegen Check24 beantragt.

In einem Werbespot witzelt Check24 über den Versicherungsvertreter Herrn Kaiser und wünscht ihm symbolisch gute Heimreise. In Anbetracht des gerichtlichen Verfahrens ist das fast schon eine Verhöhnung. Am Ende heißt es dann noch: Mach Schluss mit Deinem Versicherungsvertreter.