Die Tücken der Bestandsübertragung

Am 19.02.2020 fand eine Veranstaltung zum Thema Bestandsübertragung und Nachfolge im Maklermarkt statt. Veranstalter war der AMC. Ort der Veranstaltung war der Zwei-Löwen-Club im wunderschönen Münster.

Hintergrund der Veranstaltung war, dass viele Makler in den nächsten Jahren ihre Geschäftstätigkeit einstellen werden. Das, was man aufgebaut hat, möchte man dann auch entsprechend verwerten und übertragen. Und wie die Übertragung des Kundesbestandes vorbereitet und durchgeführt wird, war hier zu erfahren.

Dr. Frank Kersten, Geschäftsführer von AMC, führte spannend durch die Veranstaltung. Es gab insgesamt 8 Vorträge, jeweils mit einer Länge von 15 Minuten. Ein paar Vorträge blieben in besonderer Erinnerung.

Sehr aufschlussreich war der Vortrag von Dr. Stefan Adams zur wirtschaftlichen Bewertung eines Maklerbetriebes. Innerhalb des kurzen Vortrages wurde hier gezeigt, dass es verschiedene Bewertungsmethoden gibt. Die Bewertung hängt nicht von den Umsatzzahlen ab, sondern wohl in erster Linie von dem Gewinn.

Ins Eingemachte ging dann der Erfahrungsbericht eines Bestandskäufers, Herrn Dr. Jens Robert Hielscher, Geschäftsführer von Rode gmbh. Herr Hielscher machte deutlich, dass eine Bestandsübertragung nicht so einfach ist, wie er sich zunächst vorgestellt hatte. Hier warten viele Hindernisse. Versicherungen und Pools haben teilweise die vertraglichen Vereinbarungen nur äußerst schleppend umgesetzt. Insgesamt hatte er hier fünf Monate zu kämpfen, bis alles entsprechend geregelt war. Nebenbei lief dann noch das Tagesgeschäft, so dass jeder, der einen Maklerbestand übertragen will, anfänglich mit erheblicher Mehrarbeit rechnen muss.

Warum ein Maklerbestand nicht so einfach zu übertragen ist, erklärte Rechtsanwalt Dr. Dennis Voigt. Seine Spezialisierung ist das Datenschutzrecht.

Bei der Bestandsübertragung werden gewöhnlich Kundendaten, teilweise auch sehr sensible Daten, an den Käufer weitergegeben. Dieser Käufer ist aus Sicht des Kunden zunächst eine fremde Person. Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) erlaubt zwar die Datenübertragung, wenn dies aus vertraglichen Gründen notwendig ist. Sie erlaubt die Verwendung der Daten jedoch nur, wenn der Kunde (Versicherungsnehmer) zustimmt.

Der Bestandserwerber darf aus datenschutzrechtlichen Gründen den Kunden nicht kontaktieren und ist darauf angewiesen, dass die Zustimmung von dem Veräußerer eingeholt wird.

Ein Vertrag zur Bestandsübertragung müsste eine solche Verpflichtung entsprechend beinhalten.

Die Übertragung des Maklerbestandes muss also gut und evtl. lange vorbereitet werden, das Übertragungsmodell (Rentenzahlung oder Kaufpreiszahlung) muss erörtert werden, der Preis muss ermittelt werden, ein guter und wirksamer Vertrag muss her und man sollte eine längere Umsetzungszeit einplanen.