Nicht 90, nicht 50, sondern 30 % weitergegeben

Mehr als überrascht war ein ehemailger Berater während einer Beweisaufnahme in einem Gerichtsverfahren.

Er war – nicht lange – bei einem großen Versicherunsgvertrieb beschäftigt. Einige vermittelten Verträge „platzten“. Weil der Verdacht aufkam, dass es sich dabei um Scheinverträge handelt, wurde ein Strafverfahren eröffnet. Im Zuge dessen kam es zu einer Beweisaufnahme darüber, wer denn welchen Schaden hatte und welche Provsionen denn nun genau gezahlt wurden.

Als der Berater seine Tätigkeit begann, soll ihm gesagt worden sein, dass der Vertrieb 90 % der Provisionen, die der Vertrieb erhielt, weitergeleitet würden. Später hörte er mal was von 50 %.

Nachdem dann auch Mitarbeiter der Versicherung nach den gezahlten Provisionen gezahlt wurden, und dann auch Mitarbeiter des Vertriebs nach den weitergeleiteten, stellte der Staatsanwalt trocken fest, dass in diesem Fall 30 % weitergegeben wurden. Dies sorgte nicht nur für Überraschung auf Seiten des ehemaligen Beraters.