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2025DVAG mit den meisten § 34 f GewO- Vermittlern
Fondsprofessionell.de berichtet am 27.11.2025 über die Anzahl der Mitarbeiter der Vertriebe, die über eine Erlaubnis gemäß § 34 f Gewerbeordnung verfügen.
Nur wer eine solche Erlaubnis hat, darf sich Finanzanlagenvermittler nennen und zum Beispiel Anteile, Aktien, Investmentvermögen und Vermögensanlagen im Sinne des § 34 f Gewerbeordnung vermitteln. Das Gesetz trat am 1.1.2013 in Kraft.
Davon zu unterscheiden ist die Befugnis gemäß § 34 d Abs. 1 Gewerbeordnung, die die Vermittlung von Versicherungen erlaubt. Viele Vermittler besitzen beide Zulassungen.
Fondprofessional verweist zunächst auf Zahlen der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK), wonach 41.168 Vermittler eine Zulassung gemäß § 34 f Gewerbeordnung registriert haben (Stand Oktober 2025).
Allein bei der Deutschen Vermögensberatung DVAG soll es 13.000 Vermögensberater mit einer Zulassung gemäß § 34 f geben.
Bonnfinanz, Compexx, Formaxx/Mayflower, Plansecur, OVB, Global Finanz und Swiss Life (Swiss Life Select, Tecis, Horbach und Proventus) sollen zusammen 5.349 Vermittler haben.
Danach hat die DVAG mehr als das Doppelte aller ihrer Konkurrenten an Vermittlern mit einer Zulassung gemäß § 34 f Gewerbeordnung.
Es gibt jedoch auch Vertriebe, die Versicherungsmakler beschäftigen. Dies sind beispielsweise Dr. Klein, Global Finanz, Finum, Formaxx/Mayflower, Königswege, MLP und Plansecur. Insgesamt sollen diese Vertriebe etwa 3.300 Berater mit einer Erlaubnis als Makler gemäß § 34d Absatz 1 Satz 2 GewO angebunden. Wie viele von diesen Mitarbeitern eine Zulassung gemäß § 34 f Gewerbeordnung besitzen, ergibt sich aus dem Bericht leider nicht.

