RA Kai Behrens

DVAG baut

Die DVAG baut. Die DVAG investiert in Bauvorhaben. Neben Marburg gibts bald eine Schilfburg, eine Ferienanlage am Plauer See in Mecklenburg Vorpommern.

So lautet die neueste DVAG-Pressemitteilung.

LVM außer Rand und Band

Wir Münsteraner gelten ja oftmals als stur.

Stur lässt sich übersetzen mit „nicht bereit sein, seine Meinung zu ändern und neue Argumente zu hören oder neue Verhältnisse zu berücksichtigen“.

Der LVM schrieb kürzlich seine Kunden an und teilte diesen mit, diese mögen dafür „…Verständnis haben, dass über Inhalte und Bestandteile des zwischen uns bestehenden Vertragsverhältnisses ausschließlich mit Ihnen als Versicherungsnehmer korrespondiert werde“.

Im Klartext heißt dies: Wer einen Makler eingeschaltet hat, bekommt über den Makler keine Auskunft.

Der LVM sagt dazu, dass es angeblich eine solche Rechtspflicht nicht gebe.

Gemäß Bericht des Versicherungsjournals vom 18.11.2010 ist der Verband Deutscher Versicherungs- Makler e.V. empört und verlangt eine Änderung.

TV-Tipp : Wie wehre ich mich gegen falsche Schufaeintragungen

Wie man gegen einen falschen Schufa-Eintrag rechtlich am besten beraten ist und worauf im Falle einer MPU geachtet werden muss, erfahren Sie in der von www.anwaltauskunft.de gesponserten Sendung „Steuern und Recht“ auf n-tv am Dienstag, dem 23. November 2010 um 18.35 Uhr, am Mittwoch, dem 24. November 2010 um 15.15 Uhr (Wiederholung) sowie in der Extra-Ausstrahlung der Morgenschiene am Montag, dem 29. November 2010 um 06:15 Uhr.

Der verklagte erkrankte Vermögensberater Teil 1

Im Jahre 2006 wandte sich eine Mandantin an mich, weil sie wegen einer Erkrankung die Tätigkeit bei deinem großen Vertrieb nicht mehr weiterführen könne.

Sie geriet in finanzielle Schwierigkeiten, weil sie selbstverständlich, ohne tätig werden zu können, kein Geld mehr verdienen konnte.

Vor diesem Hintergrund sprach sie dann die fristlose Kündigung des Handelsvertretervertrages aus. Dies wurde von dem Vertrieb nicht akzeptiert. Sie meinte, die Kündigungsfrist betrage 2 Jahre und vorher könne sie nicht raus. Bis zum Ende sei sie dem Vertrieb verpflichtet.

Der ehemalige Anwalt der Mandantin war noch guter Hoffnung und versuchte, die Angelegenheit außergerichtlich zu regeln – mit Vergleichsangeboten. Der Vertrieb stellte sich trotz der Erkrankung stur und war nicht kompromissbereit.

Stattdessen reichte sie mit einem erheblichem Streitwert eine Klage beim zuständigen Landgericht ein. Die Vermögensberaterin sollte – trotz Erkrankung – weiterarbeiten und Schadensersatz leisten. Außerden wurde ihr unterstellt, sie gehe einer Konkurrenztätigkeit nach.

Von der Erkrankung wollte der Vertrieb nichts wissen.

Der Vertrieb klagte außerdem auf Auskunft darüber, welche Fremdverträge die Vermögensberaterin denn nunmehr für andere Gesellschaften vermittelt hätte.

In diesem Jahr ging der Prozess zu Ende.

Fortsetzung folgt.

Nach Unfall Arm dran

Ich stürzte im Sommer mit meinem Fahrrad, als ich eine fast parallel zur Fahrtrichtung verlaufende Eisenbahnschine überqueren wollte und mich offensichtlich dabei nicht besonders geschickt anstellte.

Ähnlich erging es einer Paderbornerin, die bei der AachenMünchener unfallversichert war und mit dieser über die Höhe der Zahlung streiten musste. Das Handgelenk musste nach dem Unfall operativ versteift werden.

Die AM rechnete nach Gliedertaxe „Arm“ ab – und musste sich dann dem Urteil des Landgerichts Paderborn beugen. Denn das Handgelenk gehöre nun mal zur Hand und danach muss auch abgerechnet werden.

LG Paderborn 2 O 276/10

Gegen das Urteil wurde, wie man uns mitteilte, Rechtsmittel eingelegt. Es ist also nicht rechtskräftig.

Ein Schicksalsbericht

Dass Strukturvertriebe oft zur Verschuldung führen, dürfte bekannt sein. Hier nun ein Bericht eines Handelsvertrers, der nicht bei einem der großen Vertriebe untergekommen ist – jedoch ähnliches erfahren musste.

„Ich werd nämlich gerade von der Hansa-Real-Finanz-AG/Deutscher Atlas wegen einem Restdarlehen in Anspruch genommen.

Seit Jahren hat man mich im wiederkehrenden Abstand unter
Druck gesetzt hat, die Rückzahlung vorzunehmen, obwohl mit zahlreichem Schriftverkehr meine
finanzielle Situation aufgezeigt wurde, an der wir die HRF erheblich mitverantwortlich machen!!!

Im Dezember 2005 bin ich der HRF beigetreten, wurde sehr schnell zum Geschäftsstellenleiter „hochgejubelt“ und in das Eröffnen einer Geschäftsstelle gedrängt mit Zusagen der vollen Unterstützung, Ausbildung von angeworbenen Mitarbeitern, Übernahme der Miete bei Erreichen von Punkten durch Abschlußprovisionen…..
Die Unterstützung fand in keister Weise statt! Ein Kollege, mit dem er den Aufbau zunächst vorgenommen hatte, schied bei der HRF wegen Querelen aus. Dieser hatte dort ebenfalls eine Geschäftsstellenleiterposition erreicht.

Ich versuchte die Geschäfststelle zu führen, Anträge der Mitarbeiter zu besprechen und weiter-
zuleiten, die Mitarbeiter zu schulen, selbst im Aussendienst tätig zu werden. Unterstützung von der H.. kam nicht. Zugesagte Rückrufe blieben immer wieder aus und somit wichtige Informationen.
Ich geriet immer mehr unter finanziellen Druck die Kosten für das Büro zu zahlen. Nachdem ich auf einen wichtigen Rückruf gewartet hatte und immer wieder nachhakte, aber nichts passierte, fuhr ich auf einen Kundentermin. Unter Zeitdruck kam es zu einem Unfall, den Fuß in Gips wurde der Aussendienst damit unmöglich.

Zu dem finanziellen Druck wuchs der psychische und physische Druck ebenfalls immer mehr. Die H.. ließ mich trotz immer wieder zugesagter Unterstützung mit Schulungen und Informationen jederzeit zu helfen, gänzlich im Stich.

Um finanziell wenigstens im Rahmen meiner Möglichkeiten zu überleben, musste ein
Kredit aufgenommen werden, damit Miete, Strom, Telefon … bezahlt werden konnte.

Eingereichte Verträge der Mitarbeiter wurden seitens der H.. immer so bearbeitet, dass das Erreichen eines Punktestandes für das Erhalten eines Mietzuschusses nie eintraf. Auf einer Weihnachtsfeier drängte ich in einem Gespräch den Ausbildungsleiter und Landesdirektor der H.. dazu, mir endlich Hilfe zukommen zu lassen, da ich es alleine nicht schaffe. Dieser sagte zu mir „schauen sie mir in die Augen, ich verspreche ihnen, dass ich alles tun werde was mir möglich ist, um ihren Mann zu unterstützen“. Auch diese Zusage wurde nie eingehalten.

Obwohl immer wieder die eine oder andere kleine Provisionszahlung einging, reichte es in keinem der Monate, die Ausgaben aufzufangen. Etwa eineinhalb Jahre nach der Geschäftseröffnung und dem mehr als desolaten Verhalten der H.. uns gegenüber brach ich vollends zusammen, wurde mit massiven Herzbeschwerden ins Krankenhaus eingewiesen und musste dort mehrere Wochen bleiben. Damit war das Büro am Ende!

Wenige Monate nach der Geschäftseröffnung hatte ich ein Darlehen bei der H..
aufgenommen, das mit Provisionen verrechnet werden sollte. Die Verrechnung konnte nicht erfolgen, da inzwischen auch Stornogebühren aufzurechnen waren, die den Vorrang bekamen,
so dass im Zuge des Aufhebungsvertrages die gesamte Summe zurückgefordert wurde.

Drei Jahre lang – alle Jahre wieder – setzte uns die H.. erneut unter Druck, die Rückzahlung vorzunehmen. Jedes Mal schrieb ich erneut und bezog mich auf die vorangegangenen dargelegten Sachverhalte in Bezug auf unser Einkommen. Ich habe seit dieser Zeit nie mehr in der Geschäftswelt „Fuß fassen können“.

Im Juli vergangenen Jahres war ich zu einem Gespräch mit dem Vorstand der H… In diesem Gespräch sicherte der Vorstand zu, die Restschuld des Darlehens zu erlassen. Gleichzeitig gaukelte er mir vor, dass er es gut mit mit meine und helfen wolle und „jubelte“ mir einen Empfehlungsgeberantrag für ein Produkt von Energy Life unter. Zuhause den Vertrag nochmals durchgelesen und dann erst das Kleinstgedruckte erst richtig zur Kenntnis genommen, wurde der Vertrag sofort widerrufen.

Paralell dazu kam zwei Tage nach dem Ausfüllen des Antrages schon eine Rechnung über 99 Euro und eine über 1000 Euro, beide sollten eine Woche später vom Konto abgebucht werden.
Also hatte der Vorstand der H.. einen Vertrag untergejubelt, der die Energy Life berechtigte, fast genau den Betrag einzuziehen, den er als Darlehen schuldete. Der Vorstand hatte damit ungeachtet dessen, dass ich zwar das Restdarlehen nicht zurückzahlen konnte, da ohne eigenes Einkommen, eine Abbuchungsermächtigung untergeschoben für einen Betrag, den er gar nicht bezahlen konnte. Er wusste, dass kein Geld für die monatlichen Darlehensraten da war und wusste aber auch, dass nur wenige Tage später ein Betrag, der der Restschuld entsprach, abgebucht werden sollte!

Meine Schreiben hat man ignoriert und nach drei Wochen später mich wissen lassen, dass man meine Argumente als gegenstandslos betrachte. Und dann kam ein Mahnbescheid…

Die H.. hat unter Vorspiegelung falscher Tatsachen diese Büroeröffnung und danach meinen finanziellen, physischen und psychischen Zusammenbruch forciert und damit meine Lebensqualität zerstört!“

Tipp

Unser Tipp für heute Abend :

Interview mit Rechtsanwalt Evers im Versicherungsjournal von heute :

Verkauf von Maklerbeständen könnte eine Straftat sein.

Direktbank muss Lehmann-Opfer keine Entschädigung zahlen

Das Amtsgericht München hatte in diesem Jahr darüber zu entscheiden, ob einem Ehepaar nach einer Lehmann-Brothers-Anleihe ein Schadenersatzanspruch gegen die Bank zustehe. Darüber berichtete kürzlich das Versicherungsjournal.

Pikanterweise handelt es sich bei der verklagten Bank um eine Direktbank.

Das Amtsgericht entschied, dass eine Verpflichtung zu einer umfassenden und vollständigen Anlageberatung hier nicht besteht.

Ein Beratungsvertrag sei nicht zustande gekommen. Mithin haben die Kläger keine Schadenersatzansprüche.

Dies ist wohl eine nachvollziehbare und gute Entscheidung. Schließlich entscheide sich ein Kunde, der einen Depot-Vertrag mit einer Direktbank abschließt, die Vorteile der Direktbank für sich in Anspruch zu nehmen. Dies sind zumeist die günstigeren Konditionen.

Dann jedoch darf er sich nicht darauf beruhen, wenn er keine Beratung erhält. Schließlich weiß der Kunde einer Direktbank, dass er nicht beraten wird, im Gegenteil zu den vielen schlechten und fragwürdigen Pseudoberatern, die wegen schlechter Qualifikation schlechte Beratungsleistungen abgeben.

Urteil Amtsgericht München vom 05.03.2010, Aktenzeichen 111 C 24503/09

Strukturvertrieb muss betrogenem Anleger 15.000 € zahlen

Das Oberlandesgericht München verurteilte am 9.11.2011 einen Strukturvertrieb nach 4 Verhandlungstagen zur Zahlung von 15.000 € – die Hälfte des eingeklagten Betrages.

Ein betrügerisch handelnder Vermögensberater aus Ingolstadt hat Geld seiner Kunden veruntreut. 2 Millionen sollen verschwunden sein. Und es gibt etwa 30 Geschädigte.

Wir berichteten.

Das Urteil ist ein 50-prozentiger Klageerfolg. Das Gericht sah eine Teilschuld des Klägers. Das Gericht meinte, dass die hohen Zinsen, die der Vermögensberater versprach, den Anleger hätten misstrauisch machen müssen.

Die Schuld des Vertriebes ist nach Ansicht des OLG München darin zu sehen, dass sie in dem Gerichtsverfahren bis heute kein Führungszeugnis des Vermögensberaters habe vorlegen können. Dies habe das Gericht aber angefordert.

Aus dem Führungszeugnis hätte der Vertrieb nämlich erkennen können, dass der Vermögensberater schon einschlägig wegen Betruges vorbestraft war.

Die weiteren Geschädigten werden sich nun voraussichtlich auch bei dem Vertrieb melden.

Ob dagegen das Rechtsmittel eingelgt wurden, ist uns noch nicht bekannt.

Arbeitsgericht auch bei 2007-er Vertrag zuständig

Am 20.10.2010 entschied das Landgericht Magdeburg in einem Rechtsstreit eines Strukturvertriebes gegen einen ehemaligen Vermögensberater, dass das Landgericht nicht zuständig sei.

Das Landgericht Magdeburg vertritt die Auffassung, das Arbeitsgericht sei zuständig. Schließlich sei ein Vermögensberater faktisch ein Ein-Firmen-Vertreter. Der Vermögensberater bedarf der Einwilligung durch die Gesellschaft und ohne Einwilligung sei ihm seine Tätigkeit für andere Unternehmen untersagt.

Maßgeblich war ein Vertrag aus dem Jahr 2007.

Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Willkommen in der Lobbykratie

von RAin Britta Gedanitz

„Lobbyisten der Finanzberater müssen nochmal ran“ meint unisono die Presse, allen voran das Handelsblatt.

Hintergrund: Der Entwurf zur Verbesserung des Anlegerschutzes ist sehr einseitig ausgefallen. Konkret: Bankenberater werden von der strengen BaFin, der Rest („Strukkis“ & Co., man möge mir die Verallgemeinerung nachsehen) von der Gewerbeaufsicht (Gibt’s die?) überwacht. Der graue Kapitalmarkt bleibt grau. Verantwortlich für diesen „Kompromiss“: Wirtschaftsminister Rainer Brüderle, FDP.

Mit Erstaunen nehme ich zur Kenntnis, dass Banken-und Strukkipartei diesmal nicht am selben Strang zogen. Wie konnte das passieren? Wankt die Demokratie? Wo bleiben die gemeinsamen Wurzeln, Pfründe und Erkenntnisse, wie das bewährte Motto „Finanzberatung macht ohne Anlegerschutz einfach mehr Spaß“? Und, liebe FDP, seit wann so einseitig? Banken böse?
Ein Blick auf die Seite des Bundestages zum Thema Parteispenden gab mir die Antwort.

Dieses Jahr hat lediglich die DVAG inkl. eines „Ablegers“ die FDP mit Spenden bedacht. Die letzte Bankenspende an die FDP liegt sage und schreibe ein volles Jahr zurück. Da kann man als Bank natürlich auch nicht erwarten, bei der Gesetzgebung berücksichtigt zu werden.

Aber wie viel muss man nun in die Meinungsbindungsprozesse der FDP investieren um etwas anzuschieben? 200.000 € reichen offenbar noch nicht, um Einlass in die freidemokratischen Gehörgänge zu finden; s. DeuBa-Spende 2009. Um bei einem Gesetzgebungsverfahren Berücksichtigung zu finden (bzw. von den Gesetzesfolgen ausgenommen zu bleiben) müssen ca. 400.000 € in zwei Jahren investiert werden (Finanzvertriebe spendeten insg. 140.000 € in 2010 und 250.000 € in 2009). Und endlich ist auch die Frage geklärt, was denn nun eine Steuersenkung de facto kostet: 850.000 €. Diesen Betrag hat ein Unternehmen aus dem Hotelgewerbe der FDP in 2009 insgesamt gespendet. Endlich ist Demokratie mal berechenbar.

Aber wie ist dieser Konflikt nun zu lösen, in den sich bereits der Bundesrat eingeschaltet hat. Liebe Banken, ich denke, Ihr müsst einfach noch eine Schippe nachlegen. Zahlt Euren Bimbes (Für alle jüngeren Leser: Das ist die unter Altkanzler Kohl eingeführte Währung) an die FDP nach! Im Zweifel kommt das Geld bei Euch ja sowieso aus dem Staatstopf.

Ausgehend von der Prämisse, dass jede Form des Verbraucherschutzes zwangsläufig zu massiven Arbeitsplatzverlusten führt, kann nur zielführend sein, künftig weder Banken- noch sonstige Finanzberater zu überwachen, sondern stattdessen den Anleger. Z.B. durch mit den Finanzinstituten bestens vernetzte Finanzämter, den Supermarkt um die Ecke, Kundenkartendienstleister oder a la Haspa la vista.