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Am 04.03.2013 entschied das Amtsgericht Göppingen, dass in einem Rechtsstreit der Deutschen Vermögensberatung der Weg zu den ordentlichen Gerichten zulässig ist.
Vorliegend geht es um einen Rechtsstreit zwischen der DVAG und einem Vermögensberater. Der Vermögensberater vertrat die Auffassung, nicht das Amtsgericht, sondern das Arbeitsgericht sei zuständig. Schließlich sei er wie ein Arbeitnehmer zu behandeln, er sei sogenannter Einfirmenvertreter und deshalb sei gemäß § 2 ArbG der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten zu lässig. Das Gericht hatte sich in dem Beschluss sehr umfassend mit der Frage beschäftigt, ob der Vermögensberater einen Wettbewerbsverbot unterliegt und ob dies dazu führt, dass er ein sogenannter Einfirmenvertreter ist. Um einen solchen handelt es sich dann, wenn der Beratervertrag eine weitere gewerbliche Betätigung ausdrücklich untersagen oder von einer Genehmigung der Klägerin abhängig machen würde.
Dabei prüfte das Gericht, ob die in dem Vermögensberatervertrag geregelten Mitteilungs- und Anzeigepflichten diese Voraussetzung erfüllen. Schließlich dürfe der Vermögensberater Tätigkeiten ausüben, wenn er diese schriftlich bei der Klägerin drei Wochen zuvor anzeige. Mit dieser Anzeige sind der Gesellschaft sämtliche für die beabsichtigte Tätigkeit maßgebenden Umstände offen zu legen und die vertraglichen Vereinbarungen und sonstigen Unterlagen, die sich bestimmend aufs Inhalt dieser beabsichtigten Tätigkeit auswirken, zugänglich zu machen. Die Tätigkeit darf höchstens 21 Tage nach Eingang der Anzeige und aller notwendigen Unterlagen aufgenommen werden.
Das Gericht verkennt dabei nicht, dass die Wartedauer von 21 Tagen im Einzelfall dazu geeignet sein kann, kurzfristig anzutretende Dienstverhältnisse auszuschließen.
Dies bedeute jedoch nur eine begrenzte Einschränkung und komme nicht einer Regelung gleich, die eine Tätigkeit für andere Unternehmer generell verbietet. So kann der jeweilige Vertreter nach Ablauf der Frist für andere Unternehmen tätig sein, dies auch ohne weitere Äußerungen oder Genehmigungen der Gesellschaft.
Dem Beklagten sei zwar zuzugeben, dass seine vertraglichen Pflichten durchaus unbestimmt formuliert sind, dies entspreche jedoch keinem generellen Genehmigungsvorbehalt.
Sofern der Beklagte der Klägerin ordnungsgemäß Mitteilung macht und die beabsichtiget Tätigkeit anzeigt, hat die Klägerin somit keine Möglichkeit mehr über den Beginn der dreiwöchigen Prüfungsfrist zu bestimmen. Es ist nicht vorgetragen, dass die Klägerin gegenüber dem Beklagten ihre Informationsrechte missbrauchte, um es dem Beklagten letztlich unmöglich zu machen, eine anderweitige Beschäftigung aufzunehmen.
Entscheidung des Amtsgerichts Göppingen vom 13.03.2013.
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Günther Jauch war nicht nur Moderator beim AWD. Er moderierte auch das 20. Jubiläum der DVAG.
Vielen blieb in Erinnerung, dass sich Jauch bei der DVAG mehrmals versprochen hatte und aus Deutsche Vermögensberatung die Deutsche Vermögensverwaltung machte.
Der Spiegel berichtete darüber am 20.11.1995. Er kritisierte Jauch, der zuvor im Stern-TV Fernsehkollegen kritisierte, die sich als Werbeträger in der freien Wirtschaft anboten.
Jauch selbst soll jedoch laut Spiegel nicht nur für die DVAG und den AWD, sondern auch auf einem Zahnärztekongress, einer Computerfirma, beim Fußball Klub Bayern München und auch für den Autokonzern BMW tätig gewesen sein.
Jauch soll dann auch in Frankfurt bei dem Immobilienguru Jürgen Schneider bei der Eröffnung des Einkaufszentrums Zeilgalerie aufgetreten sein.
Der Spiegel widmete sich dann auch dem Auftritt von Jauch am 01.07.1995 bei der DVAG. Der Spiegel kritisierte, dass Jauch dabei die knallharten Vertriebsmethoden wohl entgangen waren.
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In einem Interview am 13.03.2013 in der WLZ-FZ wurde Professor DR. Reinfried Pohl, Vorstandsvorsitzender der DVAG, gefragt, was er gedacht hatte, als der Papst zurücktrat. Das Interview wurde dann genauer, als er gefragt wurde, ob er als der letzte Patriarch als Oberhaupt der DVAG sich auch zurückziehen wolle. Pohl sagte, er habe darüber noch nicht nachgedacht. Immerhin wäre er noch bis 2016 gebunden. Außerdem glaube er, er würde seinen Kindern keinen Gefallen tun, wenn er sich aus dem Geschehen und als Chef eines großen Konzerns heraushalten würde.
Darauf angesprochen, ob seine Söhne Nachfolger werden sollen, sagte er, er könne nicht beantworten, ob es immer einen Chef geben wird und dass seine Söhne vom Wesen her sehr unterschiedlich seien. Die Nachfolge würde sich ergeben.
Dann wurde Pohl auf seine Spenden an die Stadt Marburg angesprochen und auf einen damit verbundenen Aufzug zum Schloss. Pohl erwähnte, er habe 4 Millionen gespendet und das mit dem Bürgermeister Vaupel abgesprochen, dass dies zunächst nicht veröffentlicht würde. Wie dann die Stadt Marburg mit der Spende umgegangen ist, stelle für Pohl noch heute eine Kränkung „von einigen“ dar. Schließlich stehe seit Ende 2011 noch immer nicht fest, ob der Aufzug gebaut wird.
Angesprochen auf weitere Spenden, wie z.B. an die Uniklinik Marburg, äußert Pohl Zweifel daran, ob hier ein Anneliese-Pohl-Krebszentrum entstehen wird. Dazu sagt er: „Wenn man das Gefühl hat, überall begegnet einem Neid und Misstrauen, dann zerstört das Vieles. Ich werde nie verstehen, wie man über meine Spende an die Stadt diskutieren konnte. Ein Aufzug zum Schloss wäre eine Bereicherung, das muss doch jedem Marburger klar sein.“
Außerdem sagte er: „Mein ganzes berufliches Wirken ist auf Helfen ausgerichtet.“
Pohl sagte, er beflügele die Stadt. Ganz zum Schluss sagte er: „ Ich habe ein großes Ansehen in der Finanzwirtschaft, ich habe eine reine Weste, gegen mich läuft kein einziges Prozessverfahren.“
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Viele Jahre durfte auch mich an dem Vermögensberatertag erfreuen. Heute sehe ich das, weil ich Abstand gewonnen habe, natürlich anders.
Dennoch ließ ich mir von einem alten Kollegen, der noch immer bei der DVAG ist, von dem Vermögensberatertag letzter Woche berichten.
Nun soll es zu einigen Überraschungen gekommen sein. Der 85-jährige Dr. Pohl sen. soll gesagt haben, dass er überlege, ob er im kommenden Jahr nochmal den DVAG-Vorsitz verlängere. Er sprach auch von Erkrankungen und Schmerzmitteln.
Und man hatte wohl Reinfried Pohl jun. vermisst, der der Veranstaltung wohl fern blieb. Auch dies ist wohl, soweit ich mich erinnern kann, ein Novum im Familienvertrieb.
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In einigen Handelsvertreterverträgen ist geregelt, dass monatliche Abrechnungen erfolgen und dass Gutschriften, Belastungen und Zahlungen auf einem Kontokorrentkonto geführt werden.
Eine ähnliche Regelung findet sich unter Ziffer 4 des Vermögensberatervertrages und auch im Handelsvertretervertrag des AWD. Die OVB hingegen rechnet nicht im Rahmen eines so genannten Kontokorrents ab.
Die Abrechnung im Kontokorrent hat zur Folge, dass Einzelforderungen nicht selbständig einklagbar sind. Eine Gesellschaft kann nur das Minus aus dem Kontokorrent einklagen. Anders herum kann der Handelsvertreter auch nur beanspruchen, dass gewisse Beträge dem Kontokorrent gutgeschrieben werden.
Eine direkte Auszahlung an den Handelsvertreter, ohne vorherige Gutschrift auf dem Konto, kann dann nicht erfolgen.
Wenn z.B. der Handelsvertreter meint, ihm seien zu Unrecht Provisionen oder andere Gebühren belastet worden, so kann er im Falle des Kontokorrents nur verlangen, dass er in dieser Höhe eine Gutschrift erhält.
Der Bundesgerichtshof hatte darüber entschieden, dass gewisse Softwaregebühren nicht erhoben werden dürfen und an AWD-Mitarbeiter zurückzuzahlen sind. In diesem Verfahren hatte AWD den Einwand der Unzulässigkeit der Klage nicht erhoben. Nunmehr ist darauf abzustellen, dass die Rückführung zu Unrecht erhobener Gebühren nur über das Kontokorrent erfolgen kann.
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Nett und freundlich, aber schlecht.
So könnte man das Ergebnis einer Studie von DISQ über Versicherungsvermittler zusammenfassen.
„Ein Schwachpunkt war allerdings, dass die Vermittler anfallende Gebühren in 65 Prozent der Gespräche nicht von sich aus transparent und nachvollziehbar darstellten.“…
„Eine sehr schwache Leistung zeigten die Berater vor allem bei der Ermittlung des individuellen Kundenbedarfs. Mangelhaft war beispielsweise die Analyse der finanziellen Situation“, heißt es in der Zusammenfassung von DISQ.
Es hat sich offenbar wenig geändert.
Ein Trost für die Branche: 150 Beratungsgespräche sind nicht gerade repräsentativ. Laut Studie noch am besten: Die DVAG.
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Jetzt soll es die beiden großen Strukkivertriebe innerhalb von einer Woche erwischt haben. Die Gerichte Hannover und Frankfurt sollen bestätigt haben, dass die Softwarepauschale nicht erhoben werden darf und zurückgezahlt werden muss.
Die Softwarepauschale wird trotz eines BGH-Urteils von einigen Vertrieben noch immer einbehalten. Auch beim AWD, dass damals das BGH-Urteil eingefangen hat, und bei der DVAG wird die Softwarepauschale heute immer noch erhoben.
Es soll sich jedoch innerhalb von einer Woche um vorläufige Einschätzungen handeln.
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Reinfried Pohl, Vorstandsvorsitzender der DVAG, wurde im Dezember 2012 von dem Hessischen Ministerpräsidenten Volker Bouffier mit dem Hessischen Verdienstorden ausgezeichnet.
Dieser Orden gilt der Würdigung hervorragender Verdienste um das Land Hessen. Volker Bouffier ist übrigens auch Träger dieses Ordens, und zwar kraft Gesetzes durch Ernennung als Ministerpräsident.
Pohl erhielt den Orden deshalb, weil er Millionen für Marburg, für die Fachbereiche Medizin und Jura ausgegeben hat. So schreibt es die Welt am 21.12.2012 und erwähnte die Spenden Pohls an die CDU.
Die DVAG ist Unterstützer der Goethe-Universität Frankfurt am Main im „House of finance“. Das House of finance bündelt mehrere Forschungs- und Weiterbildungsaktivitäten im Bereich der Finanzwirtschaft und des Finanzrechts. Förderer sind übrigens neben der DVAG die Allianz, die BFA, das Bundesministerium der Finanzen, der Bundesverband Deutscher Banken, die Commerzbank, die Deutsche Bank, die Postbank und viele mehr, wie hier zu sehen ist.
Schon 1988 erhielt Pohl das große Verdienstkreuz und im Jahr 2007 das große Verdienstkreuz mit Stern.
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Hoppla. Gerade stöberte ich im Blog der DVAG.
Bereits am 06.12.2012 wies die DVAG in ihrem BLOG darauf hin, dass die Deutsche Vermögensberatung für ihre Ausbildung jährlich 50 Mio. Euro ausgeben würde. Ähnliche Zahlen waren mir auch aus meiner aktiven Zeit dort bekannt.
In den Kommentierungen fragte am 08.12.2012 ein Leser, wie viel der hauptberuflichen Vermögensberater ein IHK-Prüfung abgelegt hätten. Daraufhin antwortete Herr Lach, der Autor des DVAG- Blogs, dass man bei der DVAG von ca. 5000 so genannten „alten Hasen“ ausgehe, die seit dem 01.01.2006 ununterbrochen das WP-Testat oder einen der bevorzugten Ausbildungsgänge nachweisen könne und somit vom Erlass der Sachkundeprüfung profitieren.
Weiterhin schreibt er, dass auf 9000 hauptberufliche Vermögensberater innerhalb der nächsten zwei Jahre Seminare und Nachbereitungen auf die IHK-Prüfung anstehen würden.
Eine Leserin wies dann darauf hin, dass von den 37000 Vermögensberatern 5000 alte Hasen und 9000 hauptberufliche, also dann 23000 Vermögensberater ohne Sachkundeprüfung wären und meinte, dies sei nicht gerade ein guter Schnitt.
Darauf wurde erwidert, dass über die Hälfte der Vermögensberater nebenberuflich tätig sind und keine Beratungen durchführen. Dies waren auch für mich Neuigkeiten.
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Vom Vermögensberater der DVAG zum Naturfilmer aus Leidenschaft.
Die HNA schreibt über das neue Leben von Jens Klingebiel.
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Das Versicherungsjournal fasste am 5.12.12 eine Studie der Towers Watson GmbH zusammen. Die Ausschließlichkeit brachte 30,4 % Neugeschäft bei den Lebensversicherungen (Jahr 2011).
Dahinter folgt der Bankvertrieb, der zuvor noch Spitzenreiter war und 4,5 % einbüßte.
Unabhängige Vermittler liegen danach auf Platz drei mit 26,9 %, wozu wohl Makler, unabhängige Strukturvertriebe und Mehrfachvertreter fallen sollen.
Gebundene Strukturen, wozu z.B. OVB und DVAG gehören dürften, kommen nur auf einen Anteil von 6,2 %, der Direktvertrieb auf 4,5 % und Sonstige auf 4,3 %.
AWD soll nach Towers Watson nicht zu den gebundenen Strukturen gehören, weil AWD mehr als 5 Produktpartner hat.
2009 lagen die Gebundenen noch bei 8,6 %, im letzten Jahr bei 6,2 %, was einen Rückgang um 2,4 % in dem Zeitraum (in einem Jahr von etwa 1 %) bedeutet.