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Lange liegt es zurück, dass sich die DVAG un der AWD darüber zu streiten begannen, ob man sich nun unabhängig oder als die Nr. 1 bezeichnen darf.
Die DVAG begann den Rechtsstreit, der AWD erwiderte dann mit einer entsprechenden Widerklage. Während in der zweiten Instanz das OLG Celle ausurteilte, dass sich die DVAG nicht als größter Vertrieb der Welt bezeichnen dürfte, hörte man von dem weiteren Verfahren nichts mehr. Zumindest drang nichts in die Öffentlichkeit.
Dabei hätte der ein oder andere gerne erfahren, ob sich der AWD tatsächlich als unabhängig bezeichnen darf. Nach dem erstinstanzlichen Urteil bekam der AWD eine kurze Frist, um die „Unabhängigkeit“ aus der Werbung zu streichen.
Gibt man auf der Internetseite des OLG Celle das den Suchbegriff „unabhängig“ ein, erfährt man nur etwas von einem Teilerfolg für Prinz Ernst August gegen seinen alten Verteidiger.
Vielleicht hat ja der AWD den Anspruch der DVAG anerkannt, so dass sich anschließend der Rechtsstreit erledigt hatte. Dann hätte man sich ein Urteil erspart. Darüber lässt sich jedoch nur mutmaßen.
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Heiß her geht es im Blog der DVAG zum Thema „Lehrmaterial in den Schulen“. Dabei macht die DVAG darauf aufmerksam, dass das Material ja gar nicht für die Schüler, sondern für die Lehrer gedacht war.
Zusammen mit dem Handelsblatt hatte die DVAG die umstrittene Broschüre verfasst. Während zunächst über allgemeine wirtschaftliche und kaufmännische Dinge informiert wird, erfolgt auf den letzten Seiten Werbung. Hier kann man es herunterladen, um sich selbst ein Bild zu verschaffen.
„Handelsblatt macht Schule“ hieß der knappe Hinweis der DVAG in ihrem Blog auf die Diskussion.
Viele der Kommentare waren sich doch einig darüber, dass Werbung in der Schule nichts zu suchen hat. Es gab auch einige Fürsprecher. Einer war sogar davon überzeugt, dass “…..Objektiv betrachtet ist die DVAG der ideale Partner.” Was wohl so viel bedeuten soll, wie Werbung an der Schule nein danke, es sei denn, sie kommt von der DVAG.
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Der Verein „LobbyControl – Initiative für Transparenz und Demokratie e.V.“ schlägt die Deutsche Vermögensberatung DVAG als Kandidat für die Lobbykratie-Medaille vor. Der Beweggrund: Die DVAG vermarkte PR-Texte als seriöses Lehrmaterial in Schulen. So geht es aus einem Bericht vom 2.11.11 hervor.
„Als Beispiel wird das Firmenporträt angeführt, das der Chefvolkswirt der DVAG für die Unterrichtseinheit verfasst hat. Eine Leseprobe: „Vermögensberater zu sein ist eine spannende Tätigkeit, mit der man auch nebenberuflich – z.B. neben dem Studium – beginnen kann.“ Bei der Vermögensberatung, so heißt es weiter, gehe es allein um „die persönlichen Wünsche und Ziele der Kunden“. Also nicht etwa um die Provisionen der Berater.“
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„Lehrmittel-PR in der Schule“ heißt ein Bericht von Zapp, einer Sendung des NDR vom 2.11.11. Offenbar will man neben Produktwerbung auch gleich Mitarbeiter gewinnen. Neben Bosch und Siemens steht auch die DVAG im Fokus der Berichtes.
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Auf einer Spendenveranstaltung für das Museum für moderne Kunst in Frankfurt wurde gesammelt. Und das Journal Frankfurt bezeichnete Udo Corts kurioserweise als „DVAG-Chef“.
Offizielle Partner des MMK sind übrigens Bloomberg, DekaBank Deutsche Girozentrale, Ernst Max von Grunelius-Stiftung, Eurohypo AG, Helaba Landesbank Hessen-Thüringen, InterContinental, Stefan Quandt, UBS Deutschland AG.
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Der Termin steht fest : Ende 2012 wird die Central Krankenversicherung ihren Vertrieb an die Deutsche Vermögensberatung als Ausschließlichkeitsvertrieb abgeben. Das Maklergeschäft wird zu diesem Zeitpunkt geschlossen.
Dies wird nicht die einzige Veränderung bleiben. ProontraOnline berichtet, dass Central die Beiträge anheben wird. Dirk Brandt, Sprecher der Gemerali Deutschland Holding, soll nach diesem Bericht bestätigt haben, „Beitragsanpassungen von 30 Prozent kommen allenfalls in einzelnen Tarifen in Frage“.
Sogenannte Billigtarife werde man nicht mehr anbieten.
Thomas Wiener schreibt in seinem Blog, dass sogar noch wesentlich höhere Anhebungen zu erwarten sind.
Krankenversicherung.net spekuliert bereits über einen möglichen Verkauf der Central Krankenversicherung.
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Einem Bericht des Versicherungsjournals vom 15.09.2011 nach sollen „die hauptberuflichen Ausschließlichkeits-Vertreter der zum Generali-Konzern gehörenden Central Kranken nach Insiderinformationen gestern darüber informiert“ sein, „dass sie ähnlich wie der AachenMünchener-Vertrieb dem Strukturvertrieb DVAG zugeordnet werden“.
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„Die Bedeutung Ihrer Arbeit wird zunehmen“, verspricht Kanzlerin Merkel in einem Werbefilmchen der DVAG .
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Wie das Versicherungsjournal heute berichtet, hat der Bundesverband deutscher Vermögensberater e.V. (BdV) kritisiert, dass das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie die Kosten im Rahmen der neuen Regulierung der Finanzanlagenvermittlung zu niedrig eimgeschätzt hat.
Leider fand sich in dem Artikel weder ein passender Link zu den Aussagen oder zu den zu erwartenden Kosten.
Zur Erinnerung :
Der am 06.04.2011 vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf sowie die „Verordnung zur Einführung einer Finanzanlagenvermittlungsverordnung “ sehen vor, dass die Vermittlung von Investmentfonds, geschlossenen Fonds sowie „sonstigen Vermögensanlagen und Genossenschaftsanteilen“ ab 2013 gewerberechtlich reguliert werden soll und somit vergleichbare Anforderungen wie im Versicherungsvermittlerrecht gelten werden: Erlaubnis, Registrierung, IHK-Sachkundenachweis „Finanzanlagenfachmann IHK“ (jedoch ohne „Alte-Hasen-Regelung“), Vermögensschadenhaftpflicht-
versicherung, Beratungs- Dokumentations- und Informationspflichten gem. §§31ff WpHG.
Laut Versicherungsjournal meint der BdV, davon seien allein 11000 Vermögensberater und weitere 260.000 Vermitller betroffen, von denen ein Großteil Investmentfonds vermitteln würde.
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Kürzlich berichtete ich von den Bestrebungen, das Berufsbild „Finanzberater“ zu verankern. Und damit einher ging die Frage, ob die Berufsbezeichnungen Finazberater (AWD,OVB) und Vermögensberater verdrängt werden könnten.
Dazu ein Leserbrief im Versicherungsjournal, in dem eine klare Trennung gefordert wird.
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Die Branche steht vor Veränderungen.
Neue gesetzliche Regelungen kündigen sich an. Man will die Honoraberatung gesetzlich regeln. Honorarberater dürfen sich dann nur noch Versicherungs-, Anlage-, Darlehens- oder allgemein Finanzberater nennen.
Die, die herkömmlich Provisionen erhalten, heißen dann zur Unterscheidung Versicherungsvermittler.
Der Beruf „Berater“ soll geschützt werden, so dass andere, die keine Berater im Sinne des Gesetzes sind, sich auch folglich nicht mehr so nennen dürften. Finanzberater heißen Vermittler derzeit beim AWD und OVB, Vermögensberater bei der DVAG.
Das Versicherungsjournal stellte am 15.07.2011 die Zukunft des Berufsbildes Vermögensberater in Frage und diskutierte, ob die Berufsbezeichnung aufrecht erhalten bleiben kann.
In einem Artikel wies das Versicherungsjournal darauf hin, dass das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) Eckpunkte für eine gesetzliche Regelung des Berufsbildes der Honorarberatung veröffentlich habe. Danach gebe es noch den Oberbegriff des Finanzberaters, der sich aus dem Versicherungsberater, dem Anlageberater und dem Darlehensberater zusammensetzt.
Sehr interessant ist auch hier die Zusammenfassung direkt von der Seite des Bundesministeriums.
Die Neuerungen des BMELV kurz gefasst:
1.
Für Versicherungen existiert bereits der Versicherungsberater.
2.
Für Geldanlagen soll ein Berufsbild des Anlageberaters geschaffen werden.
3.
Für Darlehen soll neben dem bereits geregelten Darlehensvermittler der Darlehensberater gestellt werden.
Anlageberater und Darlehensberater sollen auch zu Bausparverträgen beraten können.
Wer eine umfassende (Honorar-)Beratung zu allen drei Produktgruppen anbietet, soll Finanzberater genannt werden.
Diese Berufsbezeichnungen dienen der Regelung des Berufsbildes der Honorarberatung.