Vertrauliche Anwaltsdaten landeten beim Gericht

In der letzten Woche wurde vor dem Amtsgericht Dortmund terminiert. Es ging um die Frage, ob ein Vermögensberater Provisionsvorschüsse erstatten soll. Inhaltlich ging es um die Frage, wer was darzulegen und zu beweisen hat.

In einem Fall wurde vom Strukturvertrieb genau zu den Umständen der Stornierung vorgetragen. Ein Kunde wünschte eine Krankenversicherung. In seinem Antrag tauchten nicht alle Angaben über Vorerkrankungen auf. Die Krankenversicherung trat deshalb von Vertrag zurück. Diese bevorschussten Provisionen wurden zurückverlangt,

Die Kommunikation zwischen Kunde und Versicherung wurde mit einem Schriftsatz an das Gericht gereicht, das dann die Kopien an die Gegenseite weitergab.

Der Name des Kunden war gut lesbar, auch die Vorerkrankungen bis hin zu psychischen Beeinträchtigungen.

Nach dem Termin sagte der Vermittler, er sei sich sicher, dass der Kunde der Krankenversicherung die Datenweitergabe untersagt habe.

Und er sagte auch, dass es sich bei dem Kunden um einen Anwalt handelt, der in unmittelbarer Nähe zum Gericht seine Kanzlei hat.

Der Datenschutz hat hier möglicherweise versagt. Die Daten sind ausgerechnet dort gelandet, wo sie bestimmt nicht hin sollten.

Danke Telekom

Einem Kabelbruch bei uns in der Straße und dem schnellen Eingreifen der Telekom habe ich es zu verdanken, dass ich eine Woche kein Telefon, kein Fax und kein Internet hatte.

Diese Woche hat im übrigen zu der Erkenntnis geführt, dass VIP-Kunden der Telekom länger auf die Reparatur warten müssen als Vodafonekunden, aber wohl nur deshalb, weil der Vodafonekunde einen Kunden hat, der bei der Telekom arbeitet.

Rechtsfragen auf dem Prüfstand

Gestern ging es vor dem Landgericht Stralsund u.a. um die Hintergründe des Versorgungswerkes, das für viele Vermögensberater der DVAG unterhalten wird.

Es beinhaltet – je nach dem – Absicherungen gegen Berufsunfähigkeit, Rentenansprüche u.s.w. Mit diesen Anlagen wollte ein Vermögensberater Verbindlichkeiten ausgleichen, was von der DVAG bei ihm bis gestern abgelehnt wurde.

Die Hintergründe des Versorgungswerkes kamen auf den gerichtlichen Tisch. In Kürze werde ich mit dem Thema näher widmen.

Nachlese zur DKM

Die DKM, das alljährliche Stell-Dich-Ein der Maklerszene, fand kürzlich statt. Nicht nur, weil ich eine Freikarte bekommen habe, wofür ich mich noch einmal auf diesem Wege herzlich bedanke, habe ich die DKM besucht. Viele Versicherungsvertreter und Vermögensberater, die ich anwaltlich während der Beendigung des Vertrages mit dem alten Vertrieb begleitet habe, sind heute Makler. Einige davon habe ich auf der Messe wiedergetroffen. Auch für diesen regen Austausch möchte ich mich bedanken.

Neben den typischen Verkaufsständen der großen Versicherer gab es natürlich hier und da Nebenprogramm. Man konnte – wer wollte – Promis bewundern und Fachvorträge anhören.

Im Versicherungsjournal wurde kürzlich vom Vortrag einer Anwaltskollegin zu lesen, die auf der DKM über die Gefahren des Ausstiegs aus dem Vertrieb erzählte. Dort klang es in dem Bericht leider so, als stände der aussteigende Vermittler „schon mit einem Bein im Gefängnis“. Die Kollegin hatte zwar ganz zutreffend auf das Datenschutzgesetz hingewiesen und darauf, dass man sich strafbar machen könnte, wenn man systematisch die Daten eines Vertriebes abräumen würde. Aber vieles wird heißer gekocht, als es ist.

Denn aus meiner Sicht sollte man sich vor Augen halten, dass es das Problem „Verstoß gegen das Datenschutzgesetz nach Ausstieg“ praktisch so gut wie nicht gibt. Der praktische Nachweis, ein abwandernder Vertriebler habe gegen das Datenschutzgesetz verstoßen, ist außerordentlich schwierig. Eine strafrechtliche Verfolgung findet so gut wie nie statt, und wenn, erfolgt regelmäßig eine Verfahrenseinstellung.

Die DKM hatte auch ihre denkwürdigen Seiten. So hatte mich ein Vertreter irgendeiner Versicherung, die ich nicht einmal  kannte,  angesprochen und wollte „Termine anbieten“. Diese seien kostenlos. Warum und wofür es überhaupt Termine geben sollte, erklärte er jedoch nicht. Ich brauchte jedoch keinen Termin…

Die Generali bot Eis an. Es gab jedoch nur schwarz oder weiß, als ich am Stand war. Ob dies sinnbildlich für die Angebotspalette gilt, kann ich nicht beurteilen.

Vorsicht mit alten Firmenschildern

Vorgestern schrieb ich über Streitwerte, und gestern konnte ich sie schon fast nicht mehr erklären.

Der Vermögensberatervertrag eines Vermögensberaters wurde gekündigt. Nach Ende des Vertrages ließ er noch das DVAG-Schild mit dem Markenzeichen (das „V“ mit dem Halbkreis) an seinem Klingelschild hängen. Er bekam daraufhin eine anwaltliche Abmahnung und Unterlassensaufforderung, der er auch nachkam. Gleichzeitig erhielt er eine Rechnung mit einem Streitwert von 50.000€ und befand diese als zu hoch (etwa 1500€) . Der Vermögensberater verfügte nur über knappe Provisionseinlagen, der Materialwert des Schildes war auch nur gering – aber trotzdem: Das Landgericht Frankfurt meinte, Streitwerte bei Markenverletzungen von 50.000€ seien üblich. Der Wert der Marke sei ja schließlich viel größer.

Da der ehemalige Vermögensberater noch Provisionen und Schadensersatzansprüche geltend macht und mit diesen die Aufrechnung erklärt hat, geht es mit der Frage weiter, ob die Gegenansprüche tatsächlich bestehen.

Vorsicht also mit alten Firmenschildern! Diese sollten sofort nach Vertragsende entfernt werden.