Tippgebung oder doch Vermittlung?

Das Landgericht Frankfurt schmeißt Tippgebung und Vermittlung in einen Topf.

Am 18.03.2015 hatte das Landgericht Frankfurt darüber zu entscheiden, ob Vermittlung und Tippgebung identisch ist. Hintergrund war, dass einem Handelsvertreter Fremdvermittlung vorgeworfen wurde. Die Klägerin verlangte Auskunft über die Vermittlung, die Beklagte sagt, nicht anderweitig tätig gewesen zu sein.

Dem Gericht wurde deutlich gemacht, dass sich die Auskunft der Klägerin nur auf die Vermittlung beziehe, nicht auf die Tippgebung.

Nun soll sie die Auskunft eidesstattlich versichern, weil an der Auskunft Zweifel bestehen.

„Bereits ausgehend vom natürlichen Sprachgebraucht stellt sich die im Tippgeber Vertrag beschriebene Tätigkeit der Klägerin als eine Vermittlung dar, worauf sich auch das Auskunftsbegehren bezogen hat. Nach dem natürlichen Sprachgebrauch ist nämlich unter einer Vermittlung allgemein lediglich die Herstellung einer Verbindung zu verstehen. Eine Vermittlung muss daher nicht – und darauf scheint es die Klägerin abzustellen – stets unmittelbar erfolgen, sondern eine Vermittlung kann auch mittelbar der Gestalt erfolgen, dass die Klägerin Kontakte zischen einen potentiellen Versicherungsnehmer und einen Versicherungsvermittler oder einem Versicherungsunternehmer herstellt und sodann im Falle – so der original Wortlaut des Tippgeber Vertrages „für die Vermittlung von Kunden an die Gesellschaft“ eine Provision erhält. Entscheidend ist nach Auffassung der Kammer, dass die Klägerin nach dem Inhalt des Tippgeber Vertrages eine Verbindung zwischen einen Versicherungsvermittler oder einen Versicherungsunternehmen und einen Kunden herstellt, und im Fall des Abschlusses einen Vertrages eine Provision erhält, was nach Auffassung der Kammer als Vermittlung anzusehen ist… Soweit die Klägerin darauf abstellt, dass nach aufsichtsrechtlichen Vorschriften und insbesondere nach der Auffassung der BAFIN eine Tippgeber Vereinbarung keine Vermittlung im Sinne des $ 34 d Gewerbeordnung darstelle, ist dies für das streitgegenständliche Auskunftsbegehren der Beklagten ohne Belang. Die Kammer legt den Begriff des Vermittelns nicht an ausschließlich rechtliches Verständnis, sondern den üblichen Sprachgebrauch zu Grunde.“

Heinrich Maria Schulte muss für 8,5 Jahre ins Gefängnis

Das Landgericht Hamburg hat heute in einem noch nicht rechtskräftigen Urteil den ExChef des WölbernInvest, Heinrich Maria Schulte,  zu 8 1/2 Jahren Haft verurteilt. So schreibt es das Manager Magazin.

Im Firmengeflecht der Wölbern Invest soll er in großem Stil gewerbsmäßige Untreue begangen haben. Nach Überzeugung des Gerichts hat der 61-jährige Arzt und Unternehmer in 327 Fällen mehr als 147 Millionen Euro aus dem Vermögen zahlreicher Fonds abgeschöpft und zweckentfremdet.

Von den 147 Millionen Euro soll Schulte nach Darstellung des Vorsitzenden Richters 50 Millionen Euro privat vereinnahmt haben. Den Rest habe er in Gesellschaften umgeleitet, an denen er selbst beteiligt oder deren Geschäftsführer er gewesen sei. Verschwunden sind den Angaben zufolge 115 Millionen Euro. Betroffen sind rund 35.000 Anleger, die etwa 1,1 Milliarden Euro investiert haben.

Das Manager Magazin stellt auch gleich einen Vergleich an: Gegen Uli Hoeneß ging es vor etwa einem Jahr um Steuerhinterziehung in Höhe von etwa 28,5 Millionen Euro (3 1/2 Jahre Haft). Bei Ex-Topmanager Thomas Middelhoff standen Ende 2014 Untreuevorwürfe im Volumen von nicht einmal einer Million Euro im Raum (3 Jahre Haft).

Dickicht der Begriffe

Versicherungsberater, Versicherungsvermittler, Versicherungsmakler, unabhängige Finanzanlagevermittler, Honorarberater, Versicherungsvertreter, Ausschließlichkeitsvertreter, Mehrfachagenten, Vermögensberater, Verbraucherzentralen, OVB, DVAG, MLP …..

Der Versicherungsbote versucht in dem Dickicht der Bezeichnungen, etwas Übersicht zu bekommen.

Der Versicherungsbote wendet sich dabei den wichtigen Fragen zu:

Woran erkennt der Kunde, welchen Vermittler er vor sich hat?

Ist der Berater bzw. Vermittler gesetzlich zugelassen und haftet er für seinen Rat?

Vertritt der Vermittler per Gesetz die Interessen des Verbrauchers?

Die Frage: Wer weiß, ob man nach dem Lesen mehr weiß? wurde mir nicht beantwortet.

Klopp wechselt

Kaum wurde die Verpflichtung von Jürgen Klopp bei der DVAG offiziell bekannt, hatte er beim BVB hingeschmissen.

Klopp holte zwei Meisterschaften und einen DFB-Pokal. In den letzten zwei Jahren jedoch verbrannte der BVB 118 Mio Euro  beim Einkauf neuer Spieler und parkte lange Zeit (bis Februar) auf Platz 18 der Bundesligatabelle, bevor man sich aktuell im Mittelfeld etabliert hat. Dann erfolgte die offizielle Bekanntgabe, Klopp werde als Werbeträger der DVAG aktiv. Inoffiziell wurde Klopp bereits im September 2014 als neuer Werbeträger in Malta angekündigt.

Und schon wurde die Frage laut, was das eine mit dem anderen zu tun hat?

“Dass Jürgen Klopp den BVB zum Saisonende verlässt hat keine Auswirkungen auf seine Zusammenarbeit der DVAG”, sagt Maria Lehmann, Leiterin Corporate Affairs der Deutschen Vermögensberatung AG laut Versicherungswirtschaft heute.

Die Süddeutsche spricht vom Abgang Klopps beim BVB „im letzten Moment“, „sonst hätte die Marke Klopp vielleicht ernsthaft Schaden genommen“.

Fischer singt für Vermögensberater

Am 11.6.15 singt Helene Fischer allein für Vermögensberater der DVAG in der Commerzbank-Arena in Frankfurt. So schreibt es der Versicherungsbote.