Zum Unterhalt verdonnert

Ein Vermögensberater wurde kürzlich erstinstanzlich zur Zahlung von Kindesunterhalt verurteilt – obgleich er in dieser Zeit gar keine Einnahmen hatte.

Was war geschehen?

Der Vermögensberater hatte gekündigt. Er hatte eine längere Kündigungsfrist in seinem Vertrag vereinbart. Ab Ausspruch der Kündigung hatte er jedoch keine Provisionen mehr bekommen. Die Auszahlung der Provisionen wurde ihm verweigert.

Der Vertrieb erlaubte ihm einen kleinen Nebenjob. Damit konnte er zumindest seinen eigenen Lebensunterhalt decken. Zur Zahlung von Kindesunterhalt war er jedoch nicht in der Lage.

Das Familiengericht wollte ihm dies nicht abnehmen und unterstellt ihm, er müsse als Selbständiger dafür sorgen, dass Kindesunterhalt gezahlt wird. Er müsse auch dafür sorgen, dass er über entsprechende Einkünfte verfüge.

Wie dies der Vermögensberater jedoch anstellen sollte, hatte das Familiengericht nicht geschrieben.

Unterhalt und manch Vertrag vertragen sich eben nicht.

Gangster mit Migrationshintergrund in Bielefeld

Mehmet Göker, unser nie aufgebender Exil- Vermittler, hat nicht nur in Facebook Spuren hinterlassen. Ein erfolgreicher Versicherungsmakler, Experte für private Krankenversicherungen, hatte sich erst kürzlich von einem seiner Partner getrennt (wir können allenfalls erahnen, um wen es sich handelt).

Dieser Versicherungsmakler ist jetzt in Bielefeld Opfer von trickreichen Erpressern geworden. Sie erpressten damit 1.169.090,00 €.

Zu lesen ist dies alles in der Neuen Westfälischen vom 09.10.2014. Für diesen Hinweis danke ich einem Leser.

Der Versicherungsmakler erhielt zunächst Besuch von „Murat“ und dem „Tschetschenen“. Diese beide netten Herren stellten sich als Inkassomitarbeiter und Personenschützer vor. Sie boten an, Schulden eintreiben zu wollen.

Der Makler und Spezialist für Krankenversicherungen lehnte dies ab.

Wenig später wurde der Makler von einem anonymen Anrufer massiv bedroht und zu einem Treffen gezwungen. In Köln solle man sich treffen und der Makler soll 300.000 € übergeben. Gedroht  wurde dem Makler mit dem Verlust eines Ohres.

Da der Makler im Streit mit einem Partner auseinanderging, und dieser seinem Ex Partner wohl alles Mögliche zutraute (?), hielt er die Bedrohung für echt.

Der Makler wandte sich nun an die beiden „netten und hilfsbereiten“ Personenschützer. Er übergab einen größeren Betrag an einen der beiden. Statt das Geld jedoch an den Erpresser weiterzuleiten, hatte dieser das Geld einfach behalten.

Den Erpresser hatte es tatsächlich nie gegeben. Alles war eingespielt von den Beiden, die sich als Personenschützer beworben hatten. Sie haben ihren Aufgabenbereich quasi selbst erschaffen.

Jetzt läuft ein Strafverfahren gegen „Murat“ und dem „Tschetschenen“.

Das erpresste Geld versickerte er übrigens in türkischen Immobilien.

Mehmet Göker

Er war so gut wie weg. Oder doch nicht?  Auch hier im Blog wurde schon vor langer Zeit der Thread „MEG“ gelöscht und kaum noch an ihn gedacht.

Nachdem seine MEG Schiffbruch erlebte, zog es Mehmet Göker – aus juristischen Gründen – nach Izmir. Von dort tut er so, als würde sich die MEG immer noch in voller Blüte befinden.

Die Posts auf Facebook belegen, dass es für Göker wieder gut läuft. „Meine Schwester Adla ist im Moment überragend, mit 13.000 € letzte Woche die beste“, lobt er eine Vertrieblerin. Und: „Istanbul und Antalya hängen zurück“.

„Wir sind eine Unternehmensberatung, und wir beraten Kunden im Finanzbereich im Bereich Altersvorsorge und in Finanz- und Versicherungsfragen. In Deutschland, Österreich und der Schweiz“, sagt Göker selbst und immer noch.

Göker, der Blender der Krankenversicherer, der Ex-Ferrarifahrer, der Protagonist seines eigenen Untergangsfilms, war nie wirklich weg. Göker, der es geschafft hat, sich vom Sohn eines türkischen Schusters zum Millionär hochzuarbeiten und dessen private Schulden heute 21 Mio € betragen sollen, ist wieder da.

Andreas Pohl

Andreas Pohl ist Vorstandsvorsitzender, zugleich Geschäftsführer und Gesellschafter der Deutschen Vermögensberatung Holding. So ist es auf der Website der DVAG zu finden. Anfang Juli hat er den Spitzenposten von seinem am 12.06.2014 verstorbenen Vater Reinfried übernommen. Der nunmehr 50-jährige Andreas Pohl hat das Erbe zusammen mit seinem Bruder Reinfried angetreten.

In einem Interview in Brandeins ist zu erfahren, dass Andreas Pohl eine abgeschlossene Lehre beim DVAG-Partner, der AachenMünchener Versicherung, abgeschlossen hat. Seit 1984 ist er für die DVAG tätig.

Während die Söhne bis zum Tod ihres Vaters generalbevollmächtigt waren, treten sie spätestens jetzt in die – großen – Fußstapfen ihres Vaters.

In dieser Funktion hatte sich Andreas Pohl in einer langen Rede in Malta an die von der DVAG eingeladenen Vermögensberater gewandt. Die Einfahrt der vier großen Schiffe Aida-Fähren mit Tausenden von Vermögensberatern nebst Anhang sah er als symbolischen Akt für vier Jahrzehnte DVAG-Wachstum. Vor zehn Jahren, so erinnerte er sich, waren es noch drei.

Begrüßen konnte Pohl auch Sergio Balbinot, Chef des Generali Konzerns, Fritz Bohl, alle weiteren Mitglieder des Aufsichtsrates , Dr. Theo Weigl, Wolfgang Kaske, den Vorsitzenden des Aufsichtsrates der Generali Holding Deutschland, Dietmar Meister, den Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Generali Holding, Michael Westkamp, Vorstandsvorsitzender der AachenMünchener usw. .

Andreas Pohl gab dann auch gleich den neuen Schwerpunkt bekannt. Die DVAG wolle sich auf den Vermögensberaterberuf konzentrieren. „Ohne Wenn und Aber“ hieß es. Der Gruppenleiterweg solle schöner werden. Hier sind also ein paar Veränderungen zu erwarten.

Pohl kündigte auch an, am 11. Juni 2015 das gesamte Frankfurter Waldstadion mit Vermögensberatern füllen zu wollen. Dort soll dann auch gleich die neue Vertragspartnerin Helene Fischer auftreten. Das Exklusivkonzert soll in dem „noch“ Commerzbank Arena heißenden Stadion in Frankfurt gegeben werden.

Neben dieser Ankündigung gab es ein paar „kloppsche“ Wortspielereien, die aber nicht verraten sollten, dass ein bekannter Bundesligatrainer zunächst intern, dann später auch extern für die DVAG eingesetzt werden soll.

 

Bringt das neue Lebensversicherungsreformgesetz niedrigere Provisionen?

Ein Eintrag in einem Forum, welches sich mit Vermögensberatern auseinandersetz, habe ich einen sehr interessanten Bericht über das neue Lebensversicherungsreformgesetz gelesen. Dies wurde am 04.07.2014 vom Deutschen Bundestag verabschiedet. Es ist das Gesetzt zur Absicherung stabiler und fairer Leistungen für Lebensversicherte.

In Haufe.de ist ein interessanter Artikel. Das niedrige Zinsniveau betrifft uns alle. Wird von dem Bundesfinanzministerium als Musterbegründung herangezogen. Das neue Gesetzeswerk hat das Ziel, dass die garantierten Zusagen der Versicherungen auch in Zukunft bedient werden können.

Gesetzlich wird der Garantiezins ab 01.01.2015 auf 1,25 % abgesenkt. Dies gilt allerdings nur für Neuverträge.

Bewertungsreserven sollen erhalten bleiben. Das neue Gesetz beschränkt die Ausschüttung der Bewertungsreserven auf jenen den sogenannten Sicherungsbedarf übersteigenden Teil. Dies gilt allerdings nur für Bewertungsreserven aus fest verzinslichen Wertpapieren. Es gilt nicht für Bewertungsreserven aus Immobilien und Aktien.

Das neue Gesetz regelt mittelbar auch die Beteiligung an sogenannten Risikoüberschüssen. Versicherungsnehmer waren bisher zu 75 % an den Risikoüberschüssen beteiligt. Durch Änderung der Mindestzuführungsverordnung gibt es künftig eine Mindestbeteiligung der Versicherten einen Überschuss in Höhe von 90 % .

Das neue Gesetz regelt auch eine Straffung des Risikomanagements. Es regelt auch eine gesetzliche Beschränkung von Dividendenausschüttungen an Aktionäre. Hier soll es in Zukunft mehr Kostentransparenz geben.

Überwiegend hat diese gesetzliche Regelung Auswirkungen nur auf Neuverträge. Haufe geht davon aus, dass wohl nunmehr bei Neuabschluss eines Lebensversicherungsvertrages mehr Beitragszahlungen geleistet werden müssen.

Eine gesetzliche Neuregelung hinsichtlich der Provisionen gibt es nicht. Als am 01.01.2008 eine Reform des Versicherungsvertrags Rechts in Kraft getreten ist, glaubten viele, dass damit auch unmittelbar die Provisionen für die Vermittlung von Versicherungsverträgen betroffen seien. Dies ist natürlich Quatsch. In der VVG (Versicherungsvertragsgesetz) findet sich nichts über eine Änderung der Provisionen. Seinerzeit hatte man die Haftungszeit bei der Vermittlung bestimmter Versicherungen, z. B. von Lebensversicherungen von 3 auf 5 Jahre angehoben geglaubt. Die Reform des VVG wurde also argumentativ gleich dazu benutzt, die Provisionsbedingungen für die Vermittler zu verschlechtern. § 169 Abs. 3 VVG neuer Fassung regelt nämlich nur, dass bei der vorzeitigen Kündigung eines Lebensversicherungsvertrages mindestens der Betrag des Deckungskapitals an den Versicherten zu zahlen ist, dass sich bei gleichmäßiger Verteilung der angesetzten Abschluss- und Vertriebskosten auf die ersten 5 Vertragsjahre ergibt.

Kurzum: Provisionsvereinbarungen wurden durch die Reform der VVG – entgegen aller Gerüchte – nicht geändert. Auch das neue Lebensversicherungsreformgesetzt hat keine Auswirkungen auf die Provisionen, es sei denn, das neue vertragliche Regelungen geschaffen werden.