Hohes Insolvenzrisiko bei Anwälten und …

Neugierig ging ich einem Facebook-Link nach, in dem es hieß, dass Anwälte einem sehr großen Insolvenzrisiko ausgesetzt sind. Viele lebten von der besagten Hand in den Mund. Einem Link zuvor wehrte sich ein Anwalt gegen die Auflage des Arbeitsamtes, seine künftigen Einkünfte schätzen zu müssen. Das bestätigt alles.

Und dann stieß ich über den Link auf den Law-Blog. Und dieser verwies über diesen HandelsvertreterBlog auf den Bericht von Marktintern vom 19.4..

Und damit schließt sich der Kreis.

Der LawBlog hatte die Annahme von Marktintern, es gebe Berater, die nur 1900€ monatlich umsetzen, für „starken Tobak“ gehalten. Gleichzeitig hieß es dort aber, dass es Anwälte geben muss, die sich in einem „ähnlichen Bereich“ bewegen.

Wohl wahr.

Problematisch ist das alles doch nur, wenn ein solch geringer Umsatz hauptberuflich erzielt wird.

Den 1900 € verdienenden anwaltlichen „Hausmann“, der ein bisschen Jura zwischen Kindererziehung und Hausputz betreibt und dessen Ehefrau 3000 € netto verdient, dürfte das alles kaum stören.

Was sagt Markt Intern dazu

Markt Intern berichtet kritisch am 19.4.2013 über die neuen Zahlen der DVAG.

Hier der Bericht.

Und wieder mal nicht das Arbeitsgericht

Am 16.04.2013 entschied das Amtsgericht Frankenberg (Eder), in einem Rechtsstreit der Deutschen Vermögensberatung AG DVAG gegen einen ehemaligen Vermögensberater, dass der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten zulässig ist.

 

Gegenstand der Prüfung war ein Vermögensberatervertrag aus dem Jahre 2008. Darin war geregelt, dass die Ausübung einer anderweitigen Erwerbstätigkeit vor der Aufnahme einer solchen Tätigkeit schriftlich anzuzeigen ist und die Tätigkeit frühestens 21 Tage nach Eingang der Anzeige und aller notwendigen Unterlagen aufgenommen werden darf.

 

Zu prüfen war, ob gemäß § 5 Abs. 3 ArbGG die Zuständigkeit des Arbeitsgerichtes gegeben war, weil es sich um einen sogenannten Einfirmenvertreter kraft Vertrages handeln könnte. Das Gericht machte es sich einfach. Es schloss sich einer Entscheidung des Oberlandesgerichtes Frankfurt am Main vom 15.05.2012 an. Danach sah es den Vermögensberatervertrag nicht als Einfirmenverhältnis.

 

Entscheidung Amtsgericht Frankenberg vom 16.04.2013.

Gleichermaßen entschied übrigens kürzlich das Landgericht Ulm.

Korrektur

Am 17.4.2013 schrieb ich noch, dass sich die AachenMünchener geweigert hatte, einem Mandanten eine Auskunft zu erteilen, weil man angeblich mit dessen GmbH in einem Rechtsstreit stehe.

Die Rechtsabteilung der AachenMünchener hatte heute eingelenkt. Man hatte sich auch ohne gerichtliche Hilfe doch dazu entschlossen, Auskunft zu erteilen. Immerhin: Einschließlich Überschussbeteiligung beträgt die Anlage etwas mehr als 400.000 €.

Es gibt wohl niemanden, der eine solche Auskunft nicht entgegengenommen hätte .

Siegeradler zum Vatertag

Unkritisch schrieb denn auch das Manager Magazin Online über Pohls Geburtstag.

2012 weist der kürzlich veröffentlichte Geschäftsbericht einen Umsatz von knapp 1,2 Milliarden Euro aus, sowie einen Gewinn von 185 Millionen Euro, so MM sachlich.

Und man hat sich dann auch Gedanken gemacht, was denn „Familienvertrieb“ bei der DVAG bedeutet: „Die Gattin, die nach einem Fußballturnier mit Michael Schumacher noch mit dem Rennfahrer geplaudert hat, wird seltener über Überstunden ihres Mannes stöhnen.

Nicht mehr und so einfach ist die Familienstruktur nach dem Managermagazin. Und die Agenturleiter der Familie dürfen sich heute am Vatertag mal wie Direktionsleiter fühlen.