Das Versorgungswerk – das unbekannte Wesen

Gestern schrieb ich von den Versorgungswerk ehemaliger Vertriebsmitarbeiter der AachenMünchener.

Das Versorgungswerk ist jedoch keine Erfindung der AachenMünchener, sondern wird – teilweise unter anderer Bezeichnung – von vielen Vertrieben eingesetzt.

Unter anderem erhalten es auch einige Vermögensberater der Deutschen Vermögensberatung, die eine bestimmte Strukturstufe bei der DVAG erreicht haben. Die DVAG zahlt dann regelmäßig – je nach Erfolg des Vermögensberaters – in dafür vorgesehene“ Töpfe“, wie zum Beispiel eine Lebensversicherung bei der AachenMünchener.

Oft verpflichten sich Vermögensberater, dass diese Ansprüche bis zum Erreichen des 60. Lebensjahres an die deutsche Vermögensberatung abgetreten werden. Dies bedeutet, dass der Vermögensberater grundsätzlich bis dahin eine Auszahlung an sich nicht verlangen kann.

Ab der Stufe des Regionalgeschäftsstellenleiter bzw. Praxisstufe 2 kann es Zahlungen in eine Renten -,  Risikolebensversicherung und in eine Unfallversicherung geben, ab der Stufe Geschäftsstelle gibt es dann eine Aufbauversorgung, bestehend aus Leistungen in ein Investmentdepot.

Näheres ist auf mehrseitigen Versorgungsbedingungen geregelt.

Die Leistungen aus den Versorgungswerk verstehen sich als zweckmäßige soziale Absicherung, während jedoch einzelne Regelungen in den Versorgungsbedingungen Fragen aufwerfen.

 

AachenMünchener: Bei Streit keine Antwort

Eine ehemalige Handelsvertreterin der AachenMünchener, eine GmbH, ist mit der AM in einen Rechtsstreit verwickelt. Man streitet über Ausgleichsansprüche und die Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung.

Der Geschäftsführer dieser GmbH. der selbst ja gar nicht mit der AM streitet, wünschte nunmehr Auskünfte aus seiner Kollektivversicherung.

Die AM antwortete darauf: “ Von unserer Direktion … haben wir erfahren, dass … ein Verfahren gegen … geführt wird. Daher können wir leider keine Auskünfte geben“.

Ein Antwort, deren Logik sich für manch einen nicht sofort erschließt. Also schauen wir mal, was die Gerichte dazu sagen.

OVB mit geringerem Umsatz

Mehr Kunden, mehr Verträge und mehr Mitarbeiter… was nützt es, wenn der Kuchen kleiner wird?

Die OVB konnte den Umsatz von 2011 von 222,1 Mio. Euro nicht halten und erzielte 2012 einen Umsatz von 214,7 Mio. Euro.

Immerhin: Der Konzernüberschuss verbesserte sich von 4,2 auf 8,2 Mio. Euro.

Mehr dazu hier.

Rechtsanwaltskosten werden „modernisiert“

Kostenrechtsmodernisierungsgesetz heißt es neudeutsch.

Ab dem August 2013 sollen Gerichtskosten und auch Rechtsanwaltsgebühren steigen.

Die letzte lineare Erhöhung der Anwaltsgebühren datiert aus dem Jahr 1994.

Die Rechtsanwaltsgebühren sollen um  mindestens 12 % steigen (bei Strafverteidigern sogar um 19%).

Warum gibt es einen Unterschied zwischen der Anhebung bei den Strafverteidigern und bei den Zivilrichtern?

Ganz einfach: Die Zivilrichter profitieren regelmäßig von höheren Streitwerten, die schon durch die Inflation bedingt sind.

Einige Anwälte raten dazu, aus Kostengründen Streitigkeiten vor dem 01.08.2013 zu beginnen.

Meine Empfehlung ist jedoch, Streitigkeiten vor Gericht zu vermeiden!

Fast eine halbe Milliarde Parteispenden

Die Süddeutsche hat sich am 26.3.2013 mit dem Rechenschaftsbericht der Parteien auseinandergesetzt.

Die Parteien im Bundestag nehmen fast eine halbe Milliarde Euro durch Spenden ein.

„Ihnen zufolge haben CDU, CSU, SPD, Grüne, FDP und Linke insgesamt 433,5 Millionen Euro erhalten. Die Sozialdemokraten liegen mit 155,7 Millionen Euro auf dem ersten, die Linken mit 28,7 Millionen auf dem letzten Platz. Die deutlichste Veränderung gab es bei der FDP. Sie fiel hinter die Grünen zurück und rangiert jetzt nur noch auf Platz fünf“ heißt es in dem Bericht,

und weiter:

„Größte Spender waren die Bayerische Metallindustrie, Daimler, die DVAG (inklusive Tochterfirmen), BMW, der Verband der chemischen Industrie und die Allianz.“

„Diese sechs Großspender gaben Geld an die Union, die SPD, die FDP und (mit Ausnahme der DVAG) auch an die Grünen – die Linke ging dagegen leer aus. Die Herkunft der meisten kleineren Spenden bleibt dagegen im Dunkeln: Die Parteien müssen diese erst ab einer Höhe von 10.000 Euro ausweisen“, schrieb die SZ weiter.

Auch Einnahmen der Parteien aus Sponsoring-Geschäften seien nicht transparent. „Sie werden als Teil des Postens „Einnahmen aus Veranstaltungen, Vertrieb von Druckschriften und sonstiger mit Einnahmen verbundener Tätigkeit“ ausgewiesen.“

Ich habe früher einmal ein Referat halten müssen zu dem Thema, warum zur Weimarer Zeit der Liberalismus gescheitert ist. Vielleicht werden meine Enkel bald die Frage beantworten müssen, warum eine parlamentarische Demokratie gescheitert ist.