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Hier ein interessanter Artikel im Handelsblatt zu den aktuellen Entwicklungen bei Formaxx.
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Weihnachten , für den normalen Menschen Sinnbild von Friede und Eintracht, ist für uns Anwälte Anlass, auch unter dem Tannenbaum nach dem einen oder anderen Rechtsverstoß zu suchen.
Und – dem Schicksal sei Dank – gibt es für uns auch jetzt genug zu tun.
Lichterglanz und Feuerwerk! –
Wir Anwälte vom Handelsvertreter-Blog wünschen Ihnen und Ihrer Familie ein ruhiges Weihnachtsfest und ein erfolgreiches neues Jahr!
Und wir wünschen wegen der extremen Verkehrsverhältnisse ein gutes uns sicheres Durchkommen !
Gibt es den Beruf Vermögensberater ?
Während die DVAG gegen die Honorarberatung argumentiert, behauptet sie, Beratung durch Vermögensberater sei die bessere Variante. Zweifel äußert die DVAG, ob es dem Berufsverband der Honorarberater gelänge, Spielregeln für den Beruf aufzustellen. Der Beruf des Honorarberaters sei doch gar nicht klar umrissen und es sei gar nicht geregelt, was ein Honorarberater mache.
Gibt es jedoch den Vermögensberater als geschützten Beruf ? Gibt es hier verbindliche Spielregeln ? Ist es ein Beruf und dürfte sich jeder so nennen ?
Bis heute ist ein Vermögensberater nichts anderes als ein Synonym für einen Finanzberater oder Anlageberater oder Financial-Advisor. Er ist bis heute, trotz des langen Bestehens der DVAG, kein gesetzlich geschützter Beruf.
Auf der Homepage der DVAG vermisst man jegliche Beschreibung. Dort spricht man nur von einem Auftrag.
Auf der Seite des Bundesverbandes für Vermögensberater, einem Berufsverband, ist in Grundzügen etwas über das Berufsbild des Vermögensberaters vorhanden. Hier werden Richtlinien genannt. Er soll danach „Helfer“ in Finanzfragen sein. Eine Prüfung soll er nach einer unbestimmten Einarbeitungszeit machen. Prüfungsinhalte und -zeitpunkt werden nicht genannt.
Dies bedeutet, dass sich jeder der Branche auch ohne diese Prüfung Vermögenberater nennen darf.
Der Bundesverband bietet daneben allenfalls einen „Zertifikatslehrgang“ an in Zusammenarbeit mit der IKH Frankfurt am Main. Für wen und wann ist nicht geregelt.
Zwingend ist dieses Zertifikat für die Ausübung des Vermögensberaterberufes jedoch nicht.
Gemäß Homepage der DVAG ist ein Einstieg im Nebenberuf des Vermögensberaters bereits dann möglich, wenn man kommunikativ ist und an einem dauerhaften Zweiteinkommen interessiert ist.
Die BaFin werde sich endlich der Sache annehmen, von den Krankenversicherungen zu fordern, bei den Provisionsvorschüssen „Maß zu halten“.
Hintergrund der Bafin-Sorge : Hohe Vermittlungsprovisionen würden den Anreiz dazu geben, Krankenversicherungsunternehmen umzudecken.
Angeblich hat z.B. die MEG mehr als 15 Monatsbeiträge Ermittlungsprovisionen erhalten – angeblich viel mehr als branchenüblich.
Dies wurde von der DVAG jetzt auch in ihrem Werbeblog verkündet, nachdem diese Kunde von den Spatzen bereits seit einiger Zeit von allen Vertriebsdächern gepfiffen wurde.
Die DVAG nutzte diese Info dazu, für sich und ihren Vertriebspartner im Krankenversicherungsbereich – die Central – die Werbetrommel zu rühren.
Ein AS-Clubber meldete sich dann in dem Blog unter den Kommentaren zu Wort und schrieb : „Da lobe ich mir die Central-Krankenversicherung, die sich an solchen Auswüchsen nicht beteiligen muss…“
Richtig oder Falsch ?
War es nicht auch die Central-Krankenversicherung, die auch mit der MEG vertraglich verbandelt war und auch von der MEG profitierte?
Im September 2009 verkündete die Central-Krankenversicherung durch eine Sprecherin, man habe keine Außenstände bei der MEG.
Im März 2010 gab es dann die Gläubigerversammlung in dem Insolvenzverfahren. Dort erschien auch ein Vertreter der Central-Krankenversicherung und meldete Forderungen in Höhe von 5,5 Millionen Euro an.
AXA will übrigens noch 17 Millionen Euro zurück, die Anzahl der Gläubiger ist hoch.
Der AS-Club ist übrigens ein Zusammenschluss der erfolgsreichsten Vermögensberater.