Unfassbares

Ein arbeitsunfähig erkrankter Vermögensberater wandte sich im April 2009 an die Deutsche Vermögensberatung, mit der Bitte, das Vertragsverhältnis aufzuheben. An sich ja kein verwerfliches Anliegen.

Trotz der Erkrankung reagierte die DVAG nicht. Kein Antwortschreiben, kein Anruf, keine Mail.

Vielleicht ist das Schreiben ja abhanden gekommen, sagte sich der Mitarbeiter. Noch guten Mutes erinnerte der Mitarbeiter sodann sein Schreiben. Wieder keine Reaktion.

Anschließend erfolgte Mitte Juni eine weitere Erinnerung.

Dann erfolgte ein Anruf bei der Zentrale der DVAG. Dort versprach man einen kurzfristigen Rückruf innerhalb eines Tages.

Dieser erfolgte nicht.

Im Juli gelang es dann, mit dem verantwortlichen Mitarbeiter der DVAG ein Gespräch zu führen. Dieser wich jedoch immer aus. Er verwies auf seine Anwälte, die angeblich so langsam arbeiten würden und wich einer Antwort aus – wie der besagte Aal in der Schlinge.

Statt sich um erkrankte Mitarbeiter zu kümmern, sitzt man bei der DVAG Probleme offensichtlich gerne aus und entzieht sich einer verantwortlichen Entscheidung.

Ein trauriges Kapitel…

Sind Investmentberater Schmarotzer?

nach all den vielen betrüblichen Nachrichten über unsere Strukturvereine, schlechte Blogs und schlechte Umsätze,

jetzt mal was Heiteres fürs Wochenende über Investmentberater

Urteil BGH zur Haftung Bankberater

Am 14.07.2009 entschied der BGH, dass Bankberater ausdrücklich auf die Risiken einer vermeintlich sicheren Geldanlage hinweisen müssen.

Der Verweis auf das Kleingedruckte in dem so genannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen genüge nicht, wenn Kunden eine sichere Geldanlage wünschen.

Zwei Frauen hatten über ihre Bank bei der BFI-Bank aus Dresden Sparbriefe und Festgelder angelegt. Die BFI ging im Jahre 2003 pleite. Die BFI war dem Einlagensicherungs-Fond des Deutschen Bankenverbandes nicht angeschlossen. Die gesetzliche Einlagensicherung erstattete nur einen geringen Teil des Schadens.

In den Vorinstanzen waren die Klägerinnen gescheitert. Der BGH sagte, dass eine so genannter Beratervertrag zustande gekommen sei und die Banken haben möglicherweise ihre Pflicht daraus verletzt.

Das Verfahren wurde an das OLG Dresden zurückgegeben.

Die Entscheidung des BGH stärkt die Rechtsposition von Kleinanlegern. Der BGH hatte im Hinblick auf den Verkauf von Wertpapieren bereits die Rechte der Kunden erheblich gestärkt ( er entschied, dass über Ausgabeaufschläge und so genannte Kick-Back-Provisionen aufgeklärt werden muss).

Die BaFin und Peer Steinbrück

Wer es genau wissen will, warum die BaFin gescheitert ist, und warum unser Bundesfinanzminister Peer Steinbrück in die Misere tief verstrickt ist, dem empfehle ich einen kurzen Blick in dieses Video!

Wussten Sie schon…,

dass die BaFin aufgelöst werden soll?

Die FDP plant dies im Rahmen des Verwaltungsabbaus schon lange. Seit der Finanzkrise haben sich die CDU und CSU dem angeschlossen. Schließlich habe die BaFin die Probleme bei der Hypo-Real-Estate-Bank und bei der Düsseldorfer IKB nicht rechtzeitig erkannt. Die BaFin sei ihren Aufgaben nicht gewachsen, so die FDP in ihrem Wahlprogramm.

Wenn die CDU und die FDP die Wahl gewinnen, wird die BaFin in die Bundesbank integriert.

Beide, BaFin und Bundesbank, überwachen übrigens den Finanzmarkt. Die Bundesbank prüft die Banken und teilt die Ergebnisse der BaFin mit.

Die BaFin sei unter allen Behörden die „unfähigste“. Ihren Mitarbeitern fehle es an „elementaren Kenntnissen des Kapitalmarktrechtes“. „Dafür verdienen sie nebenbei noch ein Zubrot mit Seminaren für Firmen, denen sie erklären, wie man Konflikte mit der BaFin am besten vermeidet“, so Prof. Ekkehard Wenger aus Würzburg.