Voll daneben gegangen

Einem Makler wurde die Zulassung entzogen, nachdem er strafrechtlich verurteilt wurde. Die Entziehung ist rechtens, entschied jetzt der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes.

Er meinte, er sein unschuldig und hätte ein Geständnis nur abgegeben, um eine günstigere Strafe zu bekommen.

Voll daneben ging die Strategie des Maklers und seines Verteidigers. Im Strafprozess räumte der Anwalt die Straftaten des Beschuldigten ein. Strafrechtler sprechen dann von einem Deal, wenn der Täter deshalb eine günstigere Strafe erhält.

Dies führte allerdings auch hier zu einer Freiheitsstrafe. Wegen Betrugs wurde der Makler zu einer Bewährungsstrafe von sieben Monaten verurteilt, weil erin vier Fällen (nicht zu verwechseln mit vier Monaten) von seiner Krankenversicherung Krankentagegeld bezogen hatte, obwohl keine Arbeitsunfähigkeit vorlag.

Dem Makler wurde nach rechtskräftiger Verurteilung durch die Industrie- und Handelskammer des Saarlandes die dem Beschwerdeführer erteilte Versicherungsmaklererlaubnis nach § 49 Abs. 2 Nr. 3 SVwVfG i.V.m. § 34 d Abs. 2 Nr. 1 GewO (alte Fassung) widerufen.

Der Wiederufsbescheid wurde damit begründet, dass “ Grundlage der Verurteilung sei ein Geständnis des Beschwerdeführers gewesen. Damit sei die Regelvermutung der Unzuverlässigkeit nach § 34 d Abs. 2 Nr. 1 GewO erfüllt. Auf einen Zusammenhang der einer Verurteilung zugrunde liegenden Tat mit der Ausübung des Berufes als Versicherungsmakler, komme es nicht an. Es liege auch keine einmalige Ausnahmesituation vor, die ein Abweichen von der Regelvermutung erlauben würde. Im Hinblick darauf, dass der Beschwerdeführer als selbstständiger Versicherungsmakler und damit als eine für die Versicherungswirtschaft besondere Vertrauensperson einen Versicherer mehrfach vorsätzlich hintergangen und geschädigt habe, sei die Entscheidung auch unter Berücksichtigung der beruflichen Lage des Beschwerdeführers verhältnismäßig.“

Dagegen klagte der Makler noch beim Verwaltungsgericht. Er meinte jetzt, er habe alles eingeräumt, um eine günstige Strafe zu erhalten. In Wirklichkeit sei er unschuldig. Das Gericht wies wegen der rechtskräftigen Verurteilung die Klage ab. Eine Beschwerde und ein Antrag auf Zulassung der Berufung dagegen blieben erfolglos.

Dann ging es zum Verfassungsgericht. Dies gab der Behörde Recht. Eine rechtskräftige Verurteilung genüge. Die IHK müsse nicht selbst ermitteln.

Urteil des Verfassungsgerichtshof des Saarlandes vom 27.4.2018, Az. Lv 11/17

Datenschutzgenerator

Wer sich über die Feiertage mit der lästigen Datenschutzgrundverordnung beschäftigen will, und der Verzweiflung bereits nach den ersten drei Googleeintragungen sehr nahe gekommen ist, dem empfehle ich einen Datenschutzgenerator.

Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schwenke hat für Kleinunternehmen (wovon der ein oder andere Versicherungsvermittler, Makler und auch Rechtsanwalt betroffen sein dürfte) ein kostenloses Tool zur Verfügung gestellt.

Auch wenn hier auf die Seite verlinkt wird, wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass keine Haftung für die Richtigkeit dieses Tools übernommen wird.

In der Welt steht übrigens, dass man auch schon bei Übergabe der Visitenkarte auf die DSGVO hinweisen sollte. Oder man sollte dem Empfänger der Visitenkarte sogleich eine Email mit einer solchen Erklärung zukommen lassen sollte. Deshalb rate ich, lieber nicht weiter zu googeln, bevor die Horrorbotschaften nicht noch das ganze Pfingsten vermiesen.

Übrigens tritt die DSGVO am 25.5.2018 in Kraft.

„Bis kaum mehr da ist“

Er ist die Antwort der Finanzbranche auf Günter Wallraff. So jedenfalls umschreibt es der Fokus und meint damit Malte Krüger.

Malte Krüger hat jetzt zusammen mit Alexander Schmidt, und ach ja Günter Wallraff, ein Buch geschrieben und sich Strukturvertriebe vorgenommen. Es heißt „Undercover in der Finanzindustrie“. Ein Stipendium der Günter-Wallraff-Stiftung trug dazu bei, dass einiges in Finanzvertrieben enthüllt worden sein soll. Im Fokusbericht, welcher eine Leseprobe enthält, tauchen zwar die Namen von DVAG und Ergo Plus auf. Im Buch ist dagegen wohl zumeist nur vom Vermögensberater und der Firma die Rede. Zu den großen Strukturvertrieben gehören neben den in der Leseprobe im Fokus genannten auch die OVB, Swiss Life Select, MLP und andere.

Focus schreibt über das Buch und das Wirken von Vermittlern und Vermögensberatern und  in der Überschrift „Bis kaum mehr da ist“.

DasInvestment hat Malte Krüger über die Hintergründe zu seinem Buch befragt.

Und hier kann man es bestellen. Amazon lässt eine Leseprobe zu. Pfingsten wird so nicht langweilig.

Viele Vermittler sind, wie man es befürchtet

Der hochgeschätzte und ebenso begabte Klaus Hermann aus Münster hat in Versicherungswirtschaft.heute in einem Interview kritische, aber auch bemerkenswerte Töne von sich gebeben.

Er sagte nicht nur, dass viele Vermittler so sind, wie die Menschen es befürchten, sondern auch, dass den Vertretern auf Hotel-Verkaufsveranstaltungen teilweise vorgerechnet wurden, „wie lange sie arbeiten müssen, bis sie einen Maserati vor der Tür stehen haben“.

Nanu, sollten die Ferraris als Lockvogel ausgedient haben?

Welcher ist der richtige Maklerpool?

Der Ausstieg aus der Ausschließlichkeit setzt eine vernünftige Zukunftsplanung voraus.

Viele Aussteiger fragen deshalb nach Maklerpools. Der Vorteil eines Maklerpools besteht darin, dass sich dort jeder Finanzdienstleister anmelden kann, und – ohne Abschluss- oder Ausschließlichkeitsverpflichtung – Verträge einreichen kann. Es sollen sich bei dem einen oder anderen Pool auch manch ein „Ausschließlicher“ tummeln, der eigentlich nur für einen einzigen Vertrieb arbeiten dürfte und der den oftmals viel höheren Provisionen, die die Pools ausschütten, nicht widerstehen kann.

Versicherungsjournal hat jetzt die Pools unter die Lupe genommen.

Grundsätzlich ist die „Gesamtzufriedenheit“ im Bereich Leben/ Vorsorge sowie Finanzanlage/ Finanzierung bei der Apella AG am höchsten, im Kranken und Sach/ HUK bei der Aruna GmbH . Über die Fonds Finanz Maklerservice GmbH soll am meisten eingereicht werden.

Im Bereich Leben/ Vorsorge hat die Aruna ganz knapp die Nase vor der Apella. Die Fonds Finanz folgt an dritter, die Vema Versicherungs-Makler-Genossenschaft e.G. an fünfter Stelle.

Im Bereich Krankenversicherung liegt die Aruna vorne, gefolgt von Blau Direkt GmbH & Co. KG. und Fonds Finanz.

Im Sach/ HUK führt die Aruna, dahinter die Vema. Apella ist hier „nur“ auf Platz 5.

Bei der Finanzanlage/ Finanzierung liegt die Apella an der Spitze, auf Platz zwei die Fonds Finanz.