Anwaltschaft kann BER

BER ist mittlerweile das Sinnbild für desaströse politische Entscheidungen.

Vielleicht liegt es an der Ähnlichkeit der Abkürzungen, die deutlich zeigen: Was die Berliner in der Luft können, können Juristen auf dem Boden schon lange.

beA heißt das neue System, das Anwälte untereinander und mit Gerichten sicher verbinden soll. Statt zu faxen und wie früher einen Brief zu senden, soll die Kommunikation neuerdings per Email möglich sein.

beA ist ab 1.1.2018 sogar Pflicht für die Anwälte.

Aber wie beim BER tut sich auch bei beA nichts. Die Emails starten und landen nicht. Das besondere Anwaltspostfach wurde von der Bundesrechtsanwaltskammer als „einfach, digital, sicher“ angepriesen, bevor man es schnell wieder ausmachte. Es war einfach nicht sicher. Die Emails sollen tatsächlich sicher verlaufen, die Software allerdings Risiken darstellen. So versteht es der Laie aus einem Heise-Artikel.

Das seit Jahren in der Warteschleife kreisende beA kommt also nicht am 1.1.18.

Den Mangel aufgedeckt haben – ausgerechnet kurz vor Weihnachten – Hacker von Chaos Darmstadt, dem Chaos Computer Club. Große Vertriebe greifen seit Jahren auf die Unterstützung von Chaos zurück, um eigene Schwachstellen aufzudecken und zu schließen. Bei den Juristen dürfte spätestens jetzt angekommen sein, dass Chaos nicht nur im Gerichtssaal stattfinden kann, sondern in diesem Sinne durchaus was Gutes hat.

„Keine Gefahr durch Nichtnutzung“ (von beA), sollen die Hacker gesagt haben und spannen damit wieder einen Bogen direkt in den Wartebereich des Berliner Flughafens. Dort stürzt auch kein Flugzeug vom Himmel, solange BER geschlossen bleibt.

Der technisch unbedarfte, aber rede- und trinkfreudige Jurist wird Silvester ohne beA feiern, frei nach dem Motto in Goethes Faust: „Schafft Ihr ein gutes Glas an – So wollen wir Euch loben – Nur gebt nicht gar zu kleine Proben – Denn wenn ich hier judizieren soll – Dann nehm ich auch das Maul recht voll“  (Letzterer Halbatz ist ein klein wenig angepasst).

Ich wünsche auf diesem Wege einen guten Rutsch und ein gutes 2018!

Katz und Maus

Kritische Veröffentlichungen sind mitunter nicht gewollt. Dies gilt wohl nicht nur für Vertriebe.

Die DVAG hatte sich seit Jahren mit kritischen Foren und einer kritischen Auseinandersetzung konfrontiert sehen müssen. In früheren Jahren schrieb ein ehemaliger Vermögensberater ein Buch, welches juristisch angegangen wurde. Obgleich die Rechtsprechung das Buch nicht verbot, verschwand es dennoch sang- und klanglos auf dem Markt.

Anschließend gab es einen weiteren Ex-Vermögensberater, der einer Website dann auch gleich den passenden Namen gab und diese exdvag nannte. Auch diese Seite ist seit Jahren nicht mehr da.

Dann wurde ein Forum gegründet. Erst hieß dies in etwa „geprellte-strukkis“, dann verschwand es und tauchte unter dem Namen „geprellte-vermoegensberater“ wieder auf … und wieder unter. Zumindest bei letzterem ist bekannt, dass die Seite nicht in Deutschland gemeldet war, stattdessen offensichtlich in den USA. Ein Impressum suchte man vergebens.

Wie bei Katz und Maus war es mal da und dann wieder weg. Auf einer Website eines Herrn Martin Ciupek berichtete dieser noch am 22.11.2017 darüber, dass geprellte-vermoegensberater wieder online wäre. Heute ist jedoch nichts mehr zu finden.

Man darf gespannt sein, wie es weitergeht.

Frohe Weihnachten

Allen Lesern wünscht der Handelsvertreter-Blog ein paar ruhige und frohe Weihnachten.

Zeit für die wichtigen Dinge im Leben, für Freunde und Familie, wünsche ich allen Handelsvertretern, allen Außendienstlern, allen Versicherungsvertretern- und Maklern sowie allen, die mit dem Berufszweig zu tun haben.

Was uns 2017 Tag für Tag beschäftigt hat, ob es Mifid II oder die Änderungen in der Generali waren, rückt zumindest heute in weite Ferne. Und dort soll es über Weihnachten bleiben.

Frohe Weihnachten und eine gute Zeit

Ihr

Kai Behrens

Ergo und Generali wegen Run-off in der Kritik

Versicherungswirtschaft. heute erhebt schwere Vorwürfe. Missmanagement bei Generali und Ergo in der Vergangenheit? heißt es in der Überschrift eines Artikels vom 15.12.17 .  Beide Gesellschaften werden immer wieder mit dem Run-off in Verbindung gebracht.

Es geht dabei um die Lebensversicherer Ergo und Generali, die ihre klassischen Lebensversicherungen eventuell verkaufen wollten. Auch die Axa erwägt den Run-off. Ergo will diese offensichtlich nun doch selbst abwickeln und reagierte dabei auf die schlechte Kritik, die die Run-off-Pläne ausgelöst haben.

Die Zeit beschrieb den Run-off einmal so: „Bei einem Run-off zeichnet ein Versicherer keine neuen Verträge mehr und wickelt seinen Bestand ganz oder in Teilen ab.“ Dabei hat er folgende Möglichkeiten, einen solchen Run-off zu organisieren:

  • Er behält die vorhandenen Verträge in seinen eigenen Büchern.
  • Er verkauft die Verträge an einen anderen Versicherer
  • Er verkauft die Verträge an einen Spezialisten, der solche Run-Offs abwickelt
  • Er gibt den Bestand an einen Rückversicherer.

„Der “Raubbau” habe über die Jahre hinweg tiefe Löcher in die Bilanzen gerissen. “Seit Ende 2005 sind die Reserven, gemessen an den Beitragseinnahmen, von über 100 Prozent auf 45 Prozent abgesackt”, zitiert Versicherungswirtschaft.heute zum Thema Generali.

„Dass die Konzernmutter jahrelang Kapital abgezogen und nicht einmal das Nötigste in die Infrastruktur der Ergo investierte, habe niemanden interessiert“, heißt es zum Thema Ergo.

Ähnlichkeit vorhanden

Die Verbraucherzentrale Sachsen berichtet über einen Fall, bei dem ein Vermögensberater der DVAG einem Kunden aus dem Vogtland 15 fondsgebundene Rentenversicherungen bei der AachenMünchener LebensversicherungsAG und  6 DWS Vermögenssparpläne vermittelt haben. Von „aufgequatscht“ ist in der Überschrift die Rede. Die Verbraucherzentrale teilt mit, dass man 18 Verträge schon hat außergerichtlich rückabwickeln können.

Hier im Blog wurde kürzlich von einem Fall berichtet, der diesem zunächst ähnlich liegt und sich in Hessen ereignet hat. Identisch ist er bei näherem Hinsehen jedoch nicht. Dort wurden 14 Vermögenssparpläne vermittelt. Von „aufgequatscht“ war in dem hessener Verfahren nicht die Rede.

Während in Hessen die Verträge nacheinander vermittelt wurden, sollen im Vogtland die Verträge nebeneinander bestanden haben und  jeweils in jeden Vertrag Einzahlungen vorgenommen wurden.