Fast allen geht es besser

Beinahe alle Finanzvertriebe verzeichneten 2016 einen Umsatzzuwachs. Dies hat jetzt cash.online in der neuen Rangliste veröffentlicht.

Die DVAG, der mit Abstand größter Vertrieb, hat in Bezug auf die prozentuale Entwicklung allerdings nicht die Nase vorn. Scala Holding erzielte gar ein Plus von 45,9 %.

Von den „Großen“ legten einige immerhin im zweistelligen Bereich zu, z.B. MLP AG und Swiss Life Deutschland. Um die 10 % Zuwachs lagen Dr. Klein und Co AG und die Telis Finanz AG. Bescheidener fiel der pozentuale Zuwachs bei der DVAG und der OVB von etwa 4 bzw. 3 Prozent aus.

Mein Verfahren geht vor

Man wundert sich manchmal über den gerichtlichen Alltag. Ob nun zwei erstaunliche Dinge auf den Vorurlaubsstress zurückzuführen sind, ist allerdings nicht gerichtsbekannt.

Eine Richterin aus dem beschaulichen Limburg führt eine große Zeugenvernehmung durch. Bei einer Neuterminierung hatte sie einen Gerichtstermin für einen Tag anberaumt, als bereits ein anderer Gerichtstermin seit lamger Zeit feststand. Der Anwalt wie darauf hin, dass er nicht auf zwei Hochzeiten tanzen könne. Dann müsse der andere termin eben ausfallen, schließlich gehe ihr Verfahren vor, so die Antwort des Gerichts.

In einem anderen Verfahren vor einem schwarzwälder Amtsgerichtle wurde innerhalb von drei Tagen terminiert, einschließlich der Verpflichtung zum persönlichen Erscheinen des Klägers, eines Zeugen und des Anwaltes. Alle drei kommen allerdings aus Münster, etwa 500 km entfernt. Dass das nicht innerhalb von drei Tagen klappen kann, liegt auf der Hand.

Als Anwalt hat man viel mit unnötigen organisiatorischen Dingen zu tun, die bei etwas gerichtlicher Weitsicht vermeidbar wären.

Aufruf: Universa-Verträge gesucht

Gesucht werden Verträge von Vermittlern der Universa sowie die dazugehörenden Provisionsbedingungen.

In einem Gerichtsverfahren sind die Bedingungen streitig. Wenn jemand Unterlagen hat, die er mir zur Verfügung stellen kann, würde es der Wahrheitsfindung dienlich sein.

Gern per Mail unter info@kanzlei-kaibehrens.de

oder 02514828102

oder 01725345106

Rechtsanwalt Kai Behrens

Soll man jetzt Whatsapp ausschalten?

Das Amtsgericht Bad Hersfeld hat entschieden, dass die Nutzung von Whatsapp gegen das Datenschutzrecht verstößt.

WhatsApp zeichnet sich dadurch aus, dass mit der Nutzung Zugang zum abgespeicherten Telefonbuch des jeweiligen Handybenutzers erfolgt.

Whatsapp kann auf sämtliche Daten im Telefonbuch zurückgreifen.

Wenn dafür die „abgespeicherte“ Person keine Einwilligung erteilt hat, ist dies unter den Gesichtspunkten des Datenschutzes rechtswidrig. Nach der Auffassung des Amtsgerichtes Bad Hersfeld wäre dies dann rechtswidrig.

Im Internet wird nunmehr gemunkelt, ob dies zu einer Abmahnwelle führen kann.

Abmahnen kann jedoch nur derjenige, der beweisen kann, dass er von der whatsapp-Nutzung eines anderen betroffen ist. Diesen Nachweis kann man in der Regel nur dann leisten, wenn man selbst whatsapp nutzt. In dem Fall wäre dann der Abmahnende auch wieder abmahnfähig.

Jedenfalls ist anzuraten, andere, die nicht whatsapp betreiben, auch nicht darüber zu informieren. Dann dürfte das Risiko, abgemahnt zu werden, überschaubar sein.

AachenMünchner und DVAG

Während gestern das Urteil des OLG Karlsruhe die Runde machte, blieb die Frage offen, welchen Zweck es hat, die AachenMünchener zu verklagen, wenn man hätte auch Ansprüche gegen den Vertrieb (hier die DVAG) und gegen den Vermögensberater hätte geltend machen können. Dass isoliert nur gegen den Berater vorgegangen wird, ist selten. Schließlich dürfte er das wirtschaftlich schwächste Glied in der Kette sein.

Ob die Nähe zwischen der AachenMünchener und der DVAG für das nicht veröffentlichte Urteil maßgeblich war, kann nur vermutet werden. Dann wäre es für andere Vertriebe kaum anwendbar.

Ein anderes OLG beschäftigt sich aktuell intensiv mit der Nähe zwischen der AachenMünchener und der DVAG. Hier geht um spannende Fragen des Versorgungswerkes und darum, ob sich der eine Entscheidungen des anderen zurechnen lassen muss. Hier geht es tatsächlich um die Frage der Nähe zwischen beiden und die damit verbundenen rechtlichen Auswirkungen. Ein Urteil gibt es noch nicht. Wir informieren, sobald es da ist.