DVAG-Allfinanz

Wer nicht mit der Zeit geht, wird mit der Zeit gehen

Mit dem Slogan „Wer nicht mit der Zeit geht, wird mit der Zeit gehen“ machte man seinerzeit den Abbau des AachenMünchner- Vertriebes und den Wechsel zur DVAG Allfinanz – mehr oder weniger- schmackhaft.

Die Ironie des Schicksals will nun, dass die Marke AachenMünchner komplett wegfallen soll. So dürfen sich die Vermögensberater, die die AachenMünchner seit 40 Jahren mit sehr großem Erfolg verkaufen, im Rahmen der Umstrukturierungen nicht einmal als Sieger fühlen.

Bekanntlich soll ja die Marke AachenMünchner im Lebensversicherungsbereich verschwinden und stattdessen soll. „Die AachenMünchener und die Central wollen wir schrittweise in die Marke Generali integrieren“, schreibt G. Liverani in einem Rundschreiben.

Was Liverana strategisch erklärt, unter anderem auch hier in der Wirtschaftswoche, löst jedoch bei den Mitarbeitern teilweise Sorgen hervor. Versicherungswirtschaft-heute spricht sogar von drohenden Fallstricken. Wie werden die Generalisten in die DVAG integriert? Was wird aus den  erworbenen Dynamik- und Bestandsprovisionen? Wie kann der Generalist dem Kunden erklären, dass „die vor Jahren verkaufte Lebensversicherung in den Run-off geschickt wird , er aber ein neues Altersvorsorgeprodukt der Aachen Münchener für sie dabei hat“, hinterfragt Versicherungswirtschaft- heute.

“In der nächsten Zeit wird es zahlreiche Gespräche und Veranstaltungen für die neuen Partner geben“, heißt es weiter in Versicherungswirtschaft-heute. Insofern gibt es Parallelen zur Integration des AachenMünchner-Vertriebs in die Afffinanz DVAG.

Philippe Donnet, Chef der italienischen Generali-Gruppe, rechtfertigt das strategische Vorgehen mit Stärkung der Position und weiterem Wachstum.

BGH erkennt gesamtschulderische Haftung bei Ausgleichsanspruch

Ein ehemaliger Vertriebsmitarbeiter der AachenMünchener Lebensversicherung streitet um seine Ausgleichszahlung.

Der Versicherungsvertreter war für viele Jahre an die AachenMünchener als Handelsvertreter angeschlossen. Die AachenMünchener verkaufte vor einigen Jahren ihren Außenvertrieb an die Deutsche Vermögensberatung Allfinanz. Der Versicherungsvertreter wollte diesen Wechsel nicht mitmachen.

Bis heute bemühte er sich um Klärung, wer denn nun von beiden – AachenMünchener oder DVAG Allfinanz – für die Zahlung des Ausgleichsanspruches zuständig ist.

Zunächst wurde die Allfinanz gerichtlich in Anspruch genommen. In Frankfurt am Main entschieden die Gerichte jedoch, dass – trotz von der Allfinanz behaupteten Ausgliederung des Vertriebes – ein Vertrag zwischen dem Handelsvertreter und der Allfinanz nicht zustande gekommen sein soll.

Anschließend wandte sich der Handelsvertreter an die AachenMünchener. Nachdem diese auch nicht zahlen wollte, wurde Klage erhoben.

In der ersten Instanz scheiterte der Handelsvertreter. In der zweiten Instanz meinte das Oberlandesgericht Köln, dass die AachenMünchener – trotz Ausgliederung – für den Ausgleichsanspruch – gesamtschuldnerisch – haften müsse.

Dieses wollte die AachenMünchener nicht einsehen und wandte sich nach diesem Urteilsspruch im Rahmen der Revision an den Bundesgerichtshof. Der Bundesgerichtshof gab bei dieser Frage nunmehr überwiegend dem Handelsvertreter Recht. Er meinte, dass es sich bei den Ausgleichsansprüchen um überwiegend schon während der Vertragslaufzeit erworbene Ansprüche handelt, für die dann auch das ursprüngliche Vertragsunternehmen (hier AachenMünchener) zuständig sei.

Der Handelsvertreter begehrte zudem Schadenersatz. Dieser wurde von allen Instanzen zurückgewiesen.

Nunmehr wurde der Rechtsstreit zur Berechnung der Höhe des Ausgleichsanspruches an das Oberlandesgericht zurückgegeben.

Die Ausgliederung des Stamm-/Ausschließlichkeitsvertriebes der AachenMünchener auf die Allfinanz Deutsche Vermögensberatung AG erfolgte gemäß Vertrag im Dezember 2007. Ausgliederungsstichtag war der 01.07.2007.