OLG Hamburg

Kaffeeröster darf nicht vermitteln

Das OLG Hamburg hat eine Berufung von Tchibo zurückgewiesen. Tchibo hatte sich gegen ein Urteil gewehrt, welches ihm untersagte, über sein Internetportal Versicherungen und Finanzdienstleistungen zu vermitteln.

Tchibo sei nicht nur Tippgeber, sondern vermittle, wozu eine Erlaubnis erforderlich wäre, so das Gericht.

Mehr dazu hier.

7.446.831,75 Euro für Lehman-Aktie

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Den bisher höchsten Schadenersatz in Sachen Lehman gab es jetzt vor dem OLG Hamburg.

Ganze 7.446.831,75 Euro (in Worten mehr als sieben Millionen Euro) muss die Hamburger Privatbank Bethmann an einen Anleger zahlen, weil man ihm nicht sagte, wie riskant die Anlage sei.

Bethmann ist eine Privatbank mit Sitz in Frankfurt und auf Vermögensverwaltung, Vermögensberatung und Vermögensplanung spezialisiert.

Mehr dazu hier im Hamburger Abendblatt.

OLG Hamburg: AVAD-Eintragung ist zu löschen

Am 06.05.2009 entschied das Hanseatische Oberlandesgericht, dass die AVAD Meldungen, soweit sie sich nur auf einen Verdacht beziehen, unterlassen muss.

Die AVAD ist die Auskunftsstelle über Versicherungs-/Bausparkassenaußendienst und Versicherungsmakler in Deutschland e.V. Sie bietet dem Beteiligten Unternehmen an, Informationen über Versicherungsvermittler auszutauschen.

Wenn ein negativer Eintrag erfolgte, war bisher nur die Möglichkeit des Widerspruchs gegeben. In dem Fall wurde der Eintrag gesperrt. Die Sperrung war für alle Beteiligten Unternehmen ersichtlich. Dies war ein Indiz für negative Eintragungen.

Die BaFin verlangte in einem Rundschreiben 9/2007, dass das AVAD-Verfahren für Versicherungsunternehmen verpflichtend sein müsste. Dies stieß auf erheblichen Widerstand, zumal die AVAD lediglich ein privatrechtlicher Verein sei, dessen Statuten nicht einmal gesetzlich verankert seien. Im Übrigen gebe es ja das Versicherungsvermittlerregister. Dies mache die AVAD überflüssig.

Das Hanseatische Gericht musste nun über die Eintragung „Verdacht der Urkundenfälschung“ urteilen. Diese Eintragung führte dazu, dass andere Versicherer wegen der Negativ-Eintragung die Zusammenarbeit mit dem Maklerunternehmen aufkündigten.

Das Gericht entschied, dass diese Eintragung unzulässig sei und strafbewehrt und zu unterlassen sei. Das Gericht nahm eine Interessensabwägung vor. Dies ging zu Gunsten des Maklers aus. Selbst die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft genüge nicht, um eine solche Eintragung zu rechtfertigen. Schließlich ermittle man ja schon bei geringsten Verdachtsmomenten.

Hanseatischen Oberlandesgericht vom 06.05.2009 Aktenzeichen 5 U 155/08
gefunden auf der Website der Rechtsanwälte Wirth

AVAD vor Veränderungen

Was für den „Normalbürger“ die Schufa ist, ist für den Versicherungsvermittler der AVAD. Auch hier gilt : Wenn der AVAD eine ungünstige Eintragung vornimmt, solle man sich wehren. Dazu ermutigt eine Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgericht vom 6.5.2009.

Meldungen an den AVAD, soweit sie sich lediglich auf einen Verdacht beziehen, sind nach dem Urteil zu unterlassen. Hintergrund : Ein Versicherungsunternehmen bewirkte eine AVAD-Meldung mit dem Inhalt „Verdacht der Urkundenfälschung“. Dies führte unmittelbar dazu, dass mehrere andere Versicherer die Zusammenarbeit mit dem Maklerunternehmen aufkündigten, was für dieses zu erheblichen Einnahmeverlusten führte.

Das Gericht urteilte nun, dass dies nicht zulässig sei und deshalb zu unterlassen sei. Es vollzog eine ausführliche Abwägung zwischen den Interessen der Versicherungs- bzw. Vertriebsunternehmen, dem Bedürfnis, vor einer Zusammenarbeit zu warnen und dem Bedürfnis des Vermittlers vor der Verbreitung negativer Werturteile. Die Abwägung fiel zugunsten des Maklerunternehmens aus.

Die Auskunftsstelle über Versicherungs-/Bausparkassenaußendienst und Versicherungsmakler in Deutschland e.V., kurz AVAD, soll den beteiligten Versicherungsunternehmen dazu verhelfen, Informationen über Versicherungsvermittler zu erhalten. Dies betrifft sowohl die Aufnahme oder Beendigung der Zusammenarbeit von Unternehmen mit einem Vermittler als auch Provisionsforderungen, Storni, Schulden oder Straftaten.

Bisher konnte man bei nachteiligen Meldung widersprechen. Dann wurde der Eintrag gesperrt. Eine Überprüfung des streitigen Sachverhalts erfolgte in der Regel nicht. Eine Sperrung einer Eintragung ist übrigens für alle beteiligten Unternehmen ersichtlich.