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Während gegen Check24 ein Zwangsvollstreckungsverfahren eingeleitet wurde, witzelt die Check24-Familie über Herrn Kaiser und wünscht ihm gute Heimfahrt nach Hamburg oder Mannheimer.
Man habe das Landgericht München angerufen, heißt es so schön in den Presseberichten, wie z.B. in Pfefferminzia. Um einen Telefonanruf handelt es sich sicher nicht. Der BVK rügt, Check24 sei den Anordnungen im Urteil des OLG München nicht genügend nachgekommen.
Hier noch mal zur Erinnerung das komplette Urteil des OLG München vom 13.7.2016 zum Nachlesen.
Wenn jemand zur Zahlung verurteilt wird, kann man den Gerichtsvollzieher beauftragen, wenn nicht gezahlt wird. Bei einem Tun oder Unterlassen, zu dem jemand verurteilt wird, findet die Zwangsvollstreckung durch Beantragung eines Ordnungsgeldes statt. Dieses hat der BVK nun gegen Check24 beantragt.
In einem Werbespot witzelt Check24 über den Versicherungsvertreter Herrn Kaiser und wünscht ihm symbolisch gute Heimreise. In Anbetracht des gerichtlichen Verfahrens ist das fast schon eine Verhöhnung. Am Ende heißt es dann noch: Mach Schluss mit Deinem Versicherungsvertreter.
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Versicherungsvermittlern sollen in Zukunft nur noch 18 Promille für die Vermittlung einer Lebensversicherung erhalten? Oder sollen Provisionen ganz gestrichen werden?
Den Provisionsteufel an die Wand, bzw. „online“ gemalt, hat Pfefferminzia.de, wenn dort die Unternehmensberatung Zeb die Konsequenzen einer Kürzung der Provisionen im LV-Bereich beschreibt.
Die Verbraucherzentrale drängt auf das Provisionsverbot, nach englischen Beispiel, stößt damit aber hier auf große Widerstände. Dass tatsächlich Provisionen auch in Zukunft mehr gedeckelt werden, dürfte jedoch wahrscheinlich sein. Doch auch ohne gesetzliche Regelung hat es praktisch schon weite Einschränkungen gegeben.
Wie sich eine 18-Promille-Regelung in der vertrieblichen Praxis umsetzen lässt, ist unklar. Soll denn der Vertrieb einschließlich des dort tätigen Versicherungsvertreters insgesamt nur 18 Promille erhalten sollen? Dies wäre allerdings ein tiefer Einschnitt.
Beispielsweise haben Vermögensberater der DVAG bis zum Jahre 2007 für die Vermittlung einer Lebensversicherung teilweise bis 24 Promille, ab 2008 (ab Änderung der VVG) bis zu 22 Promille im Mittel erhalten. Im Mittel deshalb, weil die tatsächliche Höhe von der Strukturhöhe abhängig ist. Ein Direktionsleiter beispielsweise würde 140 % erhalten. Andere größere Vertriebe zahlen ähnliche Sätze, die jeweils auch von der Strukturhöhe abhängig sind. Auch die anderen Vertriebe haben ihre Provisionen nach den gesetzlichen Änderungen bereits angepasst. Als Einsteiger erhält man aktuell (2017) bei der OVB z.B. für die Vermittlung einer klass. Riesterrente 2,15 Promille, in der höchsten Stufe 30 Promille.
Eine feste Grenze von max. 18 Promille, sowohl als Provision für den Vertrieb als auch für den Vermittler insgesamt, würde dieses Gefüge stark durcheinander wirbeln. Wenn die Regelung nur für den Vermittler gelten soll, nicht für den Vertrieb, dürften die Auswirkungen für den Versicherungsvertreter im Vertrieb gering sein.