Thorsten Hass

ASG insolvent?

Mit Interesse wurde folgende Bekanntmachung zur Kenntnis genommen:

810 IN 277/16 A: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des ASG AssecuranzService GmbH & Co. KG, Philipp-Reis-Straße 4, 65795 Hattersheim (AG Frankfurt am Main, HRA 44989), vertr. d.: 1. ASG AssecuranzService Geschäftsführungs-GmbH, (persönlich haftende Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Thorsten Hass, Mellingburgredder 29, 22965 Hamburg, (Geschäftsführer), 1.2. Walter Klein, Ostring 38, 63110 Rodgau, (Geschäftsführer), ist am 21.03.2016 um 13:43 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Fatma Kreft, Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069 / 3700220, Fax: 069 / 370022111 bestellt worden.

Amtsgericht Frankfurt am Main, 21.03.2016

Thorsten Hass und Walter Klein waren auch im Vorstand von Finanzprofi AG, ebenso vormals mit Sitz in Hattersheim wie die ASG, und seit dem 8.4.16 in der Berliner Allee in Augsburg (seit 1.2.16 ersetzt Michael Matz im Vorstand Walter Klein).  Unter der Augsburger Adresse findet man auch die Clarus AG und die 1:1 Assekuranzservice AG.

ASG und Finanzprofi AG hatten u.a. S&K-Produkte verkauft. Finanzprofi ist ein Strukturvertrieb.

ASG streitet sich schon lange intern und gerichtlich mit der Blueman Innovation GmbH. Diese gehört mehrheitlich Telis-Gründer Klaus Bolz.

 

 

 

 

Warnung vor Schuldanerkenntnissen

Leider wird immer öfter von Handelsvertretern bzw. Finanzmaklern verlangt, sie sollen ihre Provisionsvorschüsse durch notarielle Schuldanerkenntnisse absichern. So z. B. verlangte dies auch die ASG Assekuranz Service aus Hattersheim in Zusammenarbeit mit der Finanzprofi AG.

Den Vorstand der Finanzprofi AG bilden Thorsten Hass, Walter Klein und Jürgen Afflerbach. 1:1 Assekuranz Service hatte übrigens im letzten Jahr Finanzprofi AG gekauft. Jürgen Afflerbach ist ebenso Vorstandsvorsitzender der 1:1.

Die Abgabe notarieller Schuldanerkenntnisse – zur Absicherung von Provisionsvorschüssen – wurde übrigens nicht nur von ASG, sondern auch von der Dr. Klein & Co. AG verlangt.

Vor der Abgabe eines notariellen Schuldanerkenntnisses ist unbedingt zu warnen! Aus ihnen kann die Zwangsvollstreckung hergeleitet werden, bis hin zur Kontopfändung, Abgabe der eidesstattlichen Versicherung u.s.w.. Die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung kann  dann sogar zum Widerruf der gewerblichen Zulassung führen.

Wenn man erst mal von der Zwangsvollstreckung bedroht ist, lässt sich nur schwer darüber verhandeln, ob die Abrechnungen zutreffend sind. Das Schuldanerkenntnis kann auch als Freibrief angesehen werden.