26
Wieder einmal kippte der BGH am 25.7.2012 Versicherungsklauseln. Diesmal waren es die Klauseln von Deutscher Ring Leben aus den Jahren 2002 bis 2007.
Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Hamburg.
Da auch andere Versicherer sich dieser Klauseln bedienten, wird geschätzt, dass die Versicherer nunmehr Milliarden erstatten müssten.
Herzlichen Glückwunsch Verbraucherzentrale!
14
Die Verbraucherzentrale Hamburg, die norddeutsche Antwort auf Robin Hood, muss auch Niederlagen einstecken.
Gelang es ihr noch, erfolgreiche Prozesse gegen Lebensversicherer zu führen und Allgemeine Geschäftsbedingungen für unwirksam „zu erstreiten“, sprach der BGH heute ein verbraucherunfreundliches Urteil aus.
Gemäß der Allgemeinen Geschäftsbedingungen hatten die Lebensversicherer nach einer Kündigung der LV Abzüge für Stornokosten und Abschlusskosten vorgenommen. Dies durften sie nicht. Die letzte Entscheidung des BGH datiert vom 12.10.2005.
Nun stritt man sich die Verjährung von Ansprüchen gegen die Lebensversicherer. Die Versicherer meinten, gemäß der alten Verjährungsregelungen wären die Ansprüche nach 5 Jahren verloren. Die Verbraucherzentrale argumentierte, es müsse auf die Kenntnis ankommen. Und da man erst am 12.10.2005 endgültig über die Aussichten informiert wurde, könnten auch erst dann die Ansprüche beginnen zu verjähren.
Der BGH lies die Verbraucherzentrale mit einer Begründung abblitzen, die wunderschön überzeugend ist : Die Richter sagten, es stand schlicht und ergreifend nicht im Gesetz. In § 12 Absatz 1 VVG alter Fassung steht nichts von Kenntnis.
13
Die Verbraucherzentrale Hamburg macht wieder auf sich aufmerksam.
Diesmal geht es darum, dass Klauseln aus Rechtsschutzversicherungsverträgen unwirksam sein sollen. Das Versicherungsjournal teilte am 29.06.2010 mit, dass es insgesamt 17 Rechtsschutzversicherer getroffen habe. Sie seien alle von der Verbraucherzentrale abgemahnt worden. Angeblich würde man intransparente Klauseln verwenden.
Es handelt sich um die Klausel, der Versicherungsnehmer hat „…alles zu vermeiden, was eine unnötige Erhöhung der Kosten oder eine Erschwerung ihrer Erstattung durch die Gegenseite verursachen könnte“.
Betroffen sind AdvoCard, ARAG, D.A.S, DEURAG, Roland, Neue Rechtschutz, AllRecht, Auxillia, Badische, R+V, Alte Leipziger, DEVK, Concordia, HDI-Gerling, Itzehoer, DMB und JurPartner.
Alle Versicherer haben bis zum 12.07.2010 Zeit, eine entsprechende Unterlassenserklärung abzugeben.
Laut Versicherungsjournal soll es ein Musterverfahren – wohl mit der RolandRechtschutz – gegeben haben. Dieses Verfahren soll bis zum Bundesgerichtshof gegangen sein. Dort soll in einer Terminnachricht vom 22.05.2008 zum Aktenzeichen IV ZR 352/07 der BGH die Beteiligten darauf hingewiesen haben, dass die Bedingungen gegen das Transparenzgebot verstoßen und somit unwirksam sein können.
Übrigens : Die Verbraucherzentrale Hamburg hält ohnehin nicht viel von Rechtsschutzversicherungen. Auf der Homepage der Verbraucherzentrale wird dort die Meinung vertreten im Falle der Kündigung des Rechtsschutzversicherung:
„Ärgern Sie sich nicht! Freuen Sie sich, dass Sie einen unwichtigen Versicherungsvertrag loswerden. Denn eine Rechtsschutzversicherung brauchen Sie nicht wirklich“.
Der Rat des Anwaltes: Die Auffassung der Verbraucherzentrale ist falsch. Ob man eine Rechtsschutzversicherung benötigt, ist sicher eine Frage des Einzelfalles. Es ist nicht alles grün, gelb oder rot.