Weihnachten

Wenig Lametta bei geringer Schöpfungshöhe

Dieses „andere“ Weihnachten 2020 macht nachdenklich. Vielleicht tröstet es ein wenig, weil es ja schon in den 70igern tiefgreifende weihnachtliche Änderungen gab.

„Früher war mehr Lametta“. Das war vielleicht das bekannteste Zitat aus dem Sketch der 1970er Jahre „Weihnachten bei Hoppenstedts“, welcher am 07. Dezember 1978 erstausgestrahlt wurde. Er wurde dann 1981 in Vicco von Bülows Buch „Loriots dramatische Werke“ aufgenommen.

2011 verstarb Vicco von Bülow, bekannt unter seinem Künstlernamen Loriot. Viele seiner Werke sind längst Kulturgut, eben auch „Weihnachten bei Hoppenstedts“ .

„Früher war mehr Lametta“ stellte Opa Hoppenstedt fest und wurde Ende 2019 Auslöser eines Urheberrechtsstreits.

Die Alleinerbinnen Loriots verlangten im Wege des Einstweiligen Verfügungsverfahrens von einem T-Shirt-Hersteller, es zu unterlassen, den Spruch auf T-Shirts zu drucken. Sie waren der Auffassung, dass ihnen aufgrund dieser unbefugten Verwendung des Zitats „Früher war mehr Lametta“ ein Unterlassungsanspruch aus § 97 Abs. 1 S. 1 UrhG i.V.m. § 1922 Abs. 1 BGB zustehe. Das Zitat „Früher war mehr Lametta“ sei nach ihrer Ansicht urheberrechtlich schutzfähig, da es eine eigene Werkqualität im Sinne des § 2 UrhG aufweise.

Das Landgericht München I hatte zunächst ihren Antrag zurückgewiesen. Dies bestätigte das OLG München die Entscheidung mit Beschluss vom 14. August 2019. Der berühmte Satz „Früher war mehr Lametta“ sei nicht vom Urheberrecht geschützt, da ihm die urheberrechtliche Werkqualität fehle.

„Früher war mehr Lametta“ sei nach Ansicht des Gerichts ein eher alltäglicher und belangloser Satz, der entweder schlicht zum Ausdruck bringe, dass früher mehr Lametta benutzt wurde, oder – unter Verwendung des Wortes „Lametta“ als Metapher – dass früher mehr Schmuck, Glanz, festliche Stimmung oder Ähnliches war. Es fehle es bei der maßgeblichen isolierten Betrachtung an hinreichender Schöpfungshöhe, so das Gericht.

In dem Sinne wünscht der Handelsvertreterblog frohe Weihnachten !!!

Nachdenkliches zu Weihnachten

Etwas ein Jahr ist es her, als unsere noch immer aktuelle Verbraucherministerin Aichler eine Studie in Auftrag gab, die Erschreckendes zum Vorschein brachte.

Wenig tröstlich ist dabei, dass auch andere – diesmal sinds die Bankberater – ebenso schlechte Arbeit abliefern.

Wir möchten an dieser Stelle die Ergebnisse in Erinnerung rufen. Die Studie sieht nicht nur die Verbraucher als Opfer, sondern auch die Berater, die zum Teil unter erbährmlichen Bedingungen und ohne ordentliche Ausbildung zu den Kunden geschickt werden. Ein Teufelskreis zwischen Beratern in Abhängigkeit und Not auf der einen, und geprellten und getäuschten Verbrauchern auf der anderen Seite.

Der jährliche Schaden : 20 bis 30 Mio Euro.

Die Strukturvertriebe, die für den großen Schaden zu einem Großteil verantwortlich sind, haben gesetzliche Nischen bekommen, und müssen bis heute nicht den europäisch geforderten Ausbildungsstandard erfüllen. Sie erhielten wieder mal Narrenfreiheit – auf Kosten der Verbraucher.

In nächsten Jahr erwartet die Fianzdienstleistungsbranche ein paar neue Gesetze. Und auch da finden sich keine einschneidenden Veränderungen, um die Mängel in den Strukturvertrieben nachhaltig zu beseitigen.

Wir freuen uns, dass dieser Blog so gerne gelesen wird und dass Verbraucher und Mitarbeiter zumindest auf diese Weise die Vertriebe immer mehr mit kritischen Augen sehen.

Wer Weihnachten etwas Zeit findet, dem ist die immer noch aktuele Studie von Ewers und Jung vom 22.12.2008 als „kleine Lektüre“ immer noch zu empfehlen.

Wir wünschen allen Lesern ein paar schöne und ruhige Stunden, und vor allem friedliche Weihnachtstage!